Recht auf Reparatur

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Die EU ist sich einig beim „Recht auf Reparatur“. Besitzer von Elektrogeräte sollen kaputte Teile künftig einfacher reparieren lassen können. Das gilt vorerst für Staubsauger und Handys. Auch sogenannte „Weiße Ware“ kann nun einfacher repariert werden. Hersteller bestimmter Produkte wie Kühlschränke, Staubsauger und Handys müssen diese in Zukunft reparieren, wenn der Kunde das wünscht.

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René Repasi (SPD)

Es wird erstmals einen Rechtsanspruch auf Reparatur bei sogenannter weißer Ware – darunter fallen vor allem Haushaltsgeräte – und typischen Alltagsprodukten wie Smartphones eingeführt.

Künftig soll es einfacher und günstiger werden, Produkte reparieren zu lassen, anstatt sie neu zu kaufen.

„Wir können es uns nicht mehr leisten, in einer Wegwerfgesellschaft zu leben“, so Repasi.

Mit der Vorlage eines konkreten Rechtstextes und der Verabschiedung durch das EU-Parlament konnte eine rund 10jährige Diskussion der Mitgliedsländer über einen Standard im Verbraucherrecht enden. Dadurch soll auch der Druck auf Hersteller und Entwickler steigen, wertigere und leichter zu reparierende Produkte auf den Markt zu bringen. Insbesondere Wegwerf-Artikel aus China könnte dadurch rechtlich in Frage gestellt und der Verkauf erschwert werden. Das könnte 3 Millionen Tonnen Müll in der EU vermeiden.

Konkrete Aussagen über die Anwendung und Auslegung der Richtlinie können allerdings erst nach Veröffentlichung im EU-Anzeiger vorgenommen werden. Schon jetzt ist aber klar, dass das Recht auf Reparatur eher ein Gesetz zur Stärkung der Nachhaltigkeit, als ein Verbraucherschutzgesetz ist.

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