Prorendita-Fonds: Commerzbank muss Schadensersatz leisten

Hahn RechtsanwĂ€lte Partnerschaft (HRP) hat ein anlegerfreundliches Urteil vor dem Frankfurter Landgericht erstritten: „Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Commerzbank AG bei einem weiteren Prorendita-Fonds zu Schadensersatz in Höhe von 29.607,80 Euro zuzĂŒglich Verzugszinsen verurteilt. Die Bank hatte einem Ehepaar 2007 empfohlen, jeweils eine Beteiligung ĂŒber 15.000 Euro plus fĂŒnf Prozent Agio an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita Vier GmbH & Co. KG abzuschließen. Die Anleger, die von Hahn RechtsanwĂ€lte Partnerschaft (hrp) vertreten wurden, machten SchadensersatzansprĂŒche gegenĂŒber der Commerzbank AG geltend, da der Verlust eines Großteils ihrer Kapitalanlagen droht. Das Gericht hat in seinem Urteil vom 21. MĂ€rz 2014 festgestellt, dass die Beratung fehlerhaft war, da die Beteiligungen fĂŒr sicherheitsorientierte Anleger zu Altersvorsorgezwecken empfohlen worden sind. Die Risiken seien in unzulĂ€ssiger Weise verharmlost worden, da die Fondsanlage im Extremfall ein Totalverlustrisiko aufweise. Die Commerzbank AG hĂ€tte daher vom Erwerb abraten mĂŒssen.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten RechtsanwÀlten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

„Maßgeblich fĂŒr die Verurteilung der Commerzbank AG war die Aussage des damaligen Anlageberaters, der vom Gericht als Zeuge vernommen worden ist“, erlĂ€utert Rechtsanwalt Theo Wiewel von hrp. „Auch wenn Anleger fĂŒr den Inhalt des BeratungsgesprĂ€chs keinen externen Zeugen benennen können, besteht grundsĂ€tzlich die Möglichkeit, eine Falschberatung vor Gericht zu beweisen, indem der Anlageberater als Zeuge benannt wird“, erklĂ€rt der Bremer Anwalt weiter.

Die Ideenkapital Financial Engineering AG hat insgesamt sechs Prorendita-Fonds konzipiert, denen das gleiche Konzept zugrunde liegt. Dabei handelt es sich um geschlossene Fonds, die in britische Kapitallebensversicherungen investieren. Das Fondskonzept sieht vor, dass die Policen wieder verĂ€ußert werden, um durch den Verkaufserlös eine Rendite zu erwirtschaften. Nach Auffassung von hrp sind die Angaben in den jeweiligen Verkaufsprospekten fehlerhaft. Aus diesem Grund können sĂ€mtliche Anleger unabhĂ€ngig von der individuellen Beratungssituation Schadensersatz verlangen.

Mehr Themen auf www.hahn-rechtsanwaelte.de

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darĂŒber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.