Vorläufig war gestern: Insolventverwalter Jaffe hat am 24. Juli auf der Homepage der P&R-Insolvenzverwaltung folgende Nachricht veröffentlicht:
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Am 24. Juli 2018 hat das Amtsgericht München mit Beschluss vom 24. Juli 2018 die Insolvenzverfahren für die deutschen P&R Container-Verwaltungsgesellschaften eröffnet und die Rechtsanwälte Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke (beide Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter) als Insolvenzverwalter bestellt. Beide waren in den jeweiligen Verfahren bislang schon als vorläufige Insolvenzverwalter tätig. Mit der Eröffnung der Insolvenzverfahren ist nun der Weg für die rund 54.000 Anleger frei, ihre Forderungen gegenüber den insolventen Gesellschaften anzumelden. Das Gericht hat dafür eine Frist bis zum 14.09.2018 gesetzt. Die ersten gerichtlichen Gläubigerversammlungen (sog. Berichtstermine) finden am 17. und 18. Oktober 2018 statt.
Hierfür wurde die Münchener Olympiahalle reserviert, um möglichst vielen interessierten Gläubigern die Teilnahme zu ermöglichen. Das Gericht bestätigte zudem die bestehenden Gläubigerausschüsse und erweiterte diese angesichts der Größe und Komplexität der Insolvenzverfahren um jeweils zwei Mitglieder. Diese bestehen nun aus sieben bzw. fünf Mitgliedern und vertreten die Interessen aller Gläubiger. In den Ausschüssen sind Anlegeranwälte ebenso vertreten wie Großgläubiger und Vertreter der Kleingläubiger- und Arbeitnehmerinteressen. Zudem wurde nunmehr auch ein unabhängiges Mitglied bestellt, das über eine langjährige Erfahrung in Insolvenzsachen verfügt.