
Die Einwilligung in Cookies darf im Rahmen einer Homepage-Programmierung nicht voreingestellt sein - das hat jetzt der EuGH als Finale Antwort auf eine erfolgreiche Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen festgestellt. Internetnutzerinnen und Internetnutzer müssen selbst das Häkchen zur Einwilligung zur Speicherung ihrer Daten setzen, erst dann darf es mit dem Surfen weitergehen. Bislang war "Ich akzeptiere" Standard.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte sich konkret auf Angebote des Online-Gewinnspielanbieter "Planet49" bezogen. User erteiten mit dem Seitenbesuch automatisch die Einwilligung mit Cookies versorgt werden zu dürfen. Cookies speichern Nutzerverhalten und helfen gerade Anbietern von Gewinnspielseiten weine optimale Führung des Seitenbesuchers. Das geht soweit, dass Profile erstellt werden können, um eine wirtschaftlich möglichst erfolgreiche Ansprache realisieren zu können.
Damit ist nun Schluss. Wird das Kästchen "Ja ich akzeptiere" nicht angeklickt, kann der Seitenbesucher die Angebote der Seite nicht nutzen, weil er nicht weiterkommt. Das Urteil bedeutet, dass es in Deutschland keine Sonderlösungen bei der Cookie-Nutzung gibt und die allgemeine EU-Cookie-Richtlinie auch hier uneingeschränkt gilt.
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