Jeder hat das Recht über einen minimalen und vor allem notwendigen Teil seiner Einnahmen verfügen zu können. Damit das z.B. bei Konto-Pfändungen auch wirklich funktioniert hat der Gesetzgeber den Banken aufgegeben, so genannte „P-Konten“ anzubieten. Das „P“ steht für Pfändungsschutz und soll sicherstellen, dass Menschen in Deutschland genug Geld zum Leben übrig bleibt. Praktisch: Bei Kontopfändungen bleiben 1073,88 Euro pro Monat geschützt.
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Das Wichtige zuerst: Es sind nicht grundsätzlich 1073,88 Euro pro Kontoinhaber geschützt, sondern die entsprechende Summe in Addition. Wer die nämlich zum Anfang des Monats abhebt und wie auch immer weitere 2000 Euro einnimmt kann mit einem P-Konto die Pfändung nicht verhindern. Ausnahmen gelten nur, wenn z.B. über den Kindergeldbezug besondere Ausnahmeregelungen angemeldet und nachgewiesen wurden. Eventuelle Lohnpfändungen können eingerechnet werden, wenn der Bank dazu die entsprechenden Unterlagen vorliegen. Grundsätzlich schützt ein P-Konto nicht vor Gehaltspfändungen. Familien oder offizielle Lebensgemeinschaften können nicht mehrere P-Konten führen.