Zum Inhalt springen
Haus & Grund

PC-Nutzer nicht automatisch GEZ-pflichtig

PC-Nutzer nicht automatisch GEZ-pflichtig

Wer einen Internet fähigen PC hat, der muss nicht zwangsläufig Konsument öffentlich rechtlicher Medien sein und sollte nicht automatisch zur Zahlung von GEZ-Gebühren herangezogen werden. Das Verwaltungsgericht Münster hat in einem Urteil mit dem Az.: 7 K 1473/07 jetzt einem Studenten Recht gegeben, der gegen den Gebührenbescheid der GEZ geklagt hatte.

Das Gericht teilte nicht die Auffassung des WDR, dass das Bereithalten eines Gerätes mit der Möglichkeit zum Hören oder Sehen von Radio- oder Fernsehprogrammen schon ausreicht, um GEZ-Gebühren bezahlen zu müssen. Im aktuellen Fall konnte der WDR nicht zweifelsfrei belegen, dass der PC zum Rundfunkempfang genutzt wurde.

Andere Verwaltungsgerichte hatten sich in der Vergangenheit unterschiedlich zum Sachverhalt geäußert - es gibt also aktuell keine einheitliche Rechtsprechung.

Verbraucherschutz

Verbraucherschutz-TV-Redaktion

Redaktion

Die Verbraucherschutz-TV-Redaktion führt investigative Recherchen durch und deckt mit besonderem Fokus auf Online-Betrug dubiose Geschäftspraktiken auf. Unser Team bringt jahrelange Online-Expertise mit ein, um Verbraucher vor modernen Betrugsmaschen zu schützen.

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen weiter.

Kontakt aufnehmen

Das Verbraucherschutz-TV-Team

Unsere Redaktion

Schreiben Sie uns eine E-Mail:

info@verbraucherschutz.tv
PC-Nutzer nicht automatisch GEZ-pflichtig | Verbraucherschutz.tv