In einem aktuellen Urteil hat das Frankfurter Landgericht entschieden, dass der Besitzer eines Internet fähigen Rechners nicht automatisch für alle Straftaten verantwortlich ist, die von seinem Rechner ausgehen. Eine Musikfirma hatte einen Familienvater auf Schadensersatz verklagt, nachdem seine Kinder Musikstücke aus dem Internet geladen hatten – ohne Genehmigung des Rechtebesitzers und natürlich auch ohne den Papa vorher zu fragen.
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Das Gericht entschied, dass die Verantwortlichkeit des Anschlussbesitzers nur dann gegeben ist,wenn Verdachtsmomente auf illegales Filesharing hinweisen. Generell könne der Familienvater nicht zwingend in die Pflicht genommen werden. Die Klage wurde abgewiesen.