Payment Networx MV / softwarerapid.de

Na ja, so schafft man sich Freunde: Erst hatte die Payment Networx MV ein HĂ€ndel mit der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern, die Aussagen ĂŒber Betreiber/Geldeintreiber von softwarerapid.de unterlassen musste und Texte von Ihrer Homepage entfernen musste. Die Verbraucherzentrale NRW unterlĂ€sst Hinweise auf irgendwelche Urteile, appelliert an den gesunden Menschenverstand und dĂŒrfte damit einen Artikel formuliert werden, den Alexander H. so schnell nicht aus dem Netz radieren können wird.

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Wir zitieren die VZ NRW

Abzocke immer dreister
Payment Networx MV droht drastisch, aber folgenlos

„Strafanzeige wegen Betrug“ – wem Post mit dieser Angst ein­flĂ¶ĂŸenden Betreffzeile von Payment Networx MV ins Haus flattert, „sollte keinen Schrecken bekommen, sondern der darin erhobenen Geldforde­rung widersprechen.“ Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor der ver­balradikalen Attacke eines Standardschreibens, mit dem das Unterneh­men mit Sitz in Rostock derzeit unverhohlen versucht, sich 98,68 Euro fĂŒr ein vermeintliches Internet-Abo von eingeschĂŒchterten EmpfĂ€ngern zu ergaunern.

Bei der Verbraucherzentrale NRW hĂ€ufen sich die FĂ€lle, in denen die dubiose Firma, die sich in ihrem Schreiben den Anstrich eines im Auftrag handelnden TreuhĂ€nders gibt, behauptet, es bestĂŒnden „berechtigte Forderungen“ fĂŒr ein Zwölf-Monats-Abo vom Internetanbieter softwarerapid.de, die bis dato nicht beglichen seien. Der Geldein­treiber macht sich hierbei noch nicht einmal die MĂŒhe, die FĂ€lligkeit der Zahlungsforderung nachzuweisen, sondern setzt stattdessen die Ange­schriebenen mit einem wortgewaltigen Angstszenario unter Druck: Soll­ten vermeintliche Kunden die verlangte Summe nicht innerhalb von drei Tagen auf das Konto des „TreuhĂ€nders Frank Seiler“ ĂŒberweisen, ginge Payment Networx davon aus, dass sich die Betroffenen „unlauter unsere Dienstleistungen erschleichen wollten“. In diesem Fall wolle die Firma ihre „Forderungen gerichtlich geltend machen, als auch Strafanzeige wegen Betrug stellen“.

Mit dieser haltlosen Androhung wird die Sachlage dreist auf den Kopf gestellt, erklĂ€rt Thomas Bradler, Jurist der Verbraucherzentrale NRW: „Denn nur EmpfĂ€nger der dubiosen Post haben allen Grund, Strafan­zeige zu stellen. Sie sind nĂ€mlich in eine klassische Abo-Falle getappt, die möglicherweise selbst den Tatbestand des Betrugs erfĂŒllt.“ Zudem kommt nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW bei Abo-Fallen kein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag zustande, sodass finanzielle Forde­rungen von Anbietern in der Regel unberechtigt sind. Betroffene, die sich auf der Internetseite von sofwarerapid zwar angemeldet, dabei aber die unscheinbaren Preishinweise ĂŒbersehen haben, sollten die erhobene Forderung schriftlich zurĂŒckweisen. Anschließend mĂŒssen Betroffene erst wieder reagieren, wenn ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid zuge­stellt wird.

UnterstĂŒtzende Musterschreiben gibt’s in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW oder im Internet www.vz-nrw.de/musterbriefe-onlineabzocke.

Hier die Quelle des Ursprungsartikels

Hintergrundinfos auf abzocknews.de

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