Patente: Juristische Grabenkämpfe um Innovationen

Patente erhalten im Zeitalter der globalen Digitalisierung für Unternehmen einen immer höheren Stellenwert. Sie entscheiden über Innovationen, die unser aller Leben verändern, und große Marktanteile. Fast nebenbei besitzen die sachlich daherkommenden Dokumente eine Ästhetik, die viel über die Zeit aussagt, in der sie kreiert wurden – und über die Menschen, die sie erdacht haben.

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Hauen und Stechen um Produktinnovationen
Yahoo versus Facebook, Apple und Huawei versus Samsung: Wenn es heutzutage vor Gericht um Patenrecht geht, dann geht es fast immer um Produktinnovationen und Marktanteile. Spätestens seitdem das Internet mobil geworden ist, liefern sich die führenden Konzerne der Digitalbranche regelrechte Prozessschlachten, um eigene Produktvorteile zu schützen beziehungsweise die Konkurrenz auszubremsen. Dabei geht es um Millionen. Das zeigt sich auch an der Anzahl der eingereichten Patentklagen: Allein vor US-amerikanischen Gerichten hat sich die Zahl der Klagen laut US-Experten in der vergangenen Dekade mehr als verdoppelt. Wer als Unternehmen der Konkurrenz unterliegt und als Folge sein neues Smartphone nicht oder nur erschwert an den Konsumenten bringen kann, verliert Umsatz und Marktanteile. Umso wichtiger ist es, seine Ideen patentrechtlich wasserfest schützen zu lassen – auch hierzulande: Kreative Köpfe finden bei einem fachlich versierten Patentanwalt in Kanzleien wie bbs-law.de Rat zum Schutz ihrer Ideen, erste Informationen hierzu gibt es im Netz.

Die Schreibtisch-Maus und der Gürtel-Man
Neben ihrem juristischen und wirtschaftlichen Wert haben Patente noch eine ganz andere Dimension: Wer sie betrachtet, dem dürfte häufig eine auffällige Diskrepanz zwischen dem späteren Einfluss der Erfindung sowie der sachlichen, nüchternen und im Nachhinein zuweilen auch etwas naiven Darstellung der Innovationen auffallen. Ein gutes Beispiel hierfür ist die heute allgegenwärtige Computermaus: Als ihr Erfinder Douglas Engelbart 1967 das Patent für sie beantragte, hieß sie noch „X-Y Position Indicator for a Display System“ und war auf der miteingereichten technischen Zeichnung ein kleines, unscheinbares und mit wenigen Strichen skizzierte Objekt. Von der Bedeutung, die sie in den Jahrzehnten danach gewann, ist im Patentantrag noch wenig zu sehen.

Ein weiteres Beispiel für ein Patent mit Folgen ist die „elektroakustische Anlage für die hochwertige Wiedergabe von Hörereignissen“, die sich der deutsche Erfinder Andreas Pavel 1978 patentieren ließ: Die Patentzeichnung zeigt als Komponenten ein mobiles Musikabspielgerät, dessen einzelne Komponenten an einem Gürtel befestigt waren. Ein Jahr später brachte Sony seinen bis heute legendären Walkman auf den Markt, der einige konzeptionelle Ähnlichkeiten mit dem Gürtel-Gerät aufwies. Das entging Pavel nicht, er verklagte den japanischen Konzern, was fast 20 Jahre Rechtstreit zur Folge hatte und fast zu seinem Ruin führte. Erst im Jahr 2004 einigte man sich außergerichtlich, der Erfinder erhielt einige Millionen Euro als Entschädigung.

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