
Unter Panoramafreiheit versteht man das Recht, Foto- oder Filmaufnahmen von öffentlich zugänglichen Plätzen erstellen und auch nutzen zu dürfen. Es kann also niemandem verwehrt werden, ein Foto von der Freiheitsstatue zu schießen, selbst wenn davor ein Schiff ankert, dessen Logo marken- und urheberrechtlich geschützt ist. In einem solchen Fall kann die Panoramafreiheit als so genannte Schrankenregel herangezogen werden, um solche Panoramafotos auch veröffentlichen zu dürfen, wenn dadurch Urheberrechte verletzt werden.
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