Verbraucher haben nach wie vor gute Möglichkeiten, durch einen Widerruf aus ihrem Darlehensvertrag auszusteigen. Wie schon der BGH im vergangenen Jahr (Az.: XI ZR 525/19) hat nun auch das OLG Celle mit Urteil vom 13. Januar 2021 entschieden, dass der Widerruf eines Darlehens wirksam erfolgt ist, weil der Bank ein Fehler in der Widerrufsbelehrung unterlaufen ist (Az.: 3 U 47/20).
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Um den Kauf eines VW Passat zu finanzieren, hatte der Verbraucher in dem zu Grunde liegenden Fall ein Darlehen aufgenommen. In der Widerrufsbelehrung hieà es, dass er den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann, wobei die Widerrufsfrist erst beginnt, wenn er alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB erhalten hat.
Im Juni 2019 widerrief der KlÀger den Darlehensvertrag. Obwohl zwischen Vertragsschluss und Widerruf rund drei Jahre lagen, sei der Widerruf wirksam erfolgt, entschied das OLG Celle.
Durch den sog. Kaskadenverweis auf § 492 Abs. 2 BGB sei die Widerrufsbelehrung nicht ausreichend verstĂ€ndlich. Dies könnte aber noch unschĂ€dlich sein, wenn sich die Bank bei der Widerrufsbelehrung an das gesetzliche Muster gehalten hĂ€tte. Das war allerdings nicht der Fall: Die Bank hatte den unnötigen Hinweis in die Widerrufsbelehrung aufgenommen, dass der Darlehensnehmer im Falle des Widerrufs auch an die Restschuldversicherung nicht mehr gebunden ist, obwohl der KlĂ€ger keine Restschuldversicherung abgeschlossen hatte. Diese zusĂ€tzliche Angabe fĂŒhre dazu, dass die Gesetzlichkeitsfiktion entfallen sei, erklĂ€rte das OLG Celle.
Durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung wurde die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt und der Widerruf ist wirksam erfolgt. Gegen Ăbergabe des Fahrzeugs an die Bank kann der Darlehensnehmer nun die RĂŒckzahlung der bereits gezahlten Darlehensraten abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung fĂŒr die gefahrenen Kilometer verlangen.
Bei KreditvertrĂ€gen zur Finanzierung eines Pkw-Kaufs handelt es sich hĂ€ufig um sog. verbundene VertrĂ€ge. Das bedeutet, dass nach einem erfolgreichen Widerruf sowohl der Darlehensvertrag als auch der Kaufvertrag rĂŒckabgewickelt werden.
âDer Widerruf ist daher gerade in Zeiten von Abgasskandal und drohenden Fahrverboten eine interessante Möglichkeit aus dem Kaufvertrag auszusteigen und das Fahrzeug abzugeben. Fehler, die zum Widerruf berechtigen, sind zahlreichen Banken unterlaufenâ, so Rechtsanwalt Gisevius.
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