
Nordfrost vs. Nordfront : Ein Buchstabe macht den Unterschied: Die rechtsradikale "Nordische Widerstandsbewegung" beantragte in Schweden markenrechtlichen Schutz für den Begriff „Nordfront“, unter dem die Gruppe einen nationalsozialistischen Staat notfalls auch mit Waffengewalt erkämpfen will.
Dagegen wehrte sich ein deutsches Unternehmen aus dem Niedersachsen mit Erfolg. Mit Hilfe eines Rechtsanwaltes wurde Einspruch eingelegt. Ein Gericht entschied nun wegen zu geringen Unterschieden zur geschützten Marke „Nordfrost“ den Schutz von Nordfront nicht zuzulassen.
Rechtsanwalt Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: „Schön zu sehen, dass auch politisch motivierte Markenrechts-Themen mit den einfachen Werkzeugen des Rechtsstaates behandelt werden können, jede andere Form des Verfahrens wäre politisch ausgenutzt worden.“ Die schwedische Patentbehörde PRV hatte auf Basis geltenden Rechts über einen Einspruch entschieden. So konnte ein deutsches Tiefkühllogistik-Unternehmen verhindern, dass sich eine zu Gewalt aufrufende Neonazi-Gruppe unter einem „nordisch“ klingenden und ideologisch verbrämten Namen formieren kann. Die Behörde hatte sich bei ihrer Entscheidung allein auf die visuelle und akustische Ähnlichkeit bezogen. Die Wörter Nordfrost und Nordfront würden sich nur durch einen Buchstaben unterscheiden.
Das deutsche Unternehmen hatte den Einspruch formuliert, um einer möglichen Rufschädigung vorzubeugen .Nordfrost-Geschäftsführerin Britta Heine nannte das juristische Ergebnis auch in seiner politischen Dimension einen wichtigen Beitrag.
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