Neue Struktur für den Vertrieb der Postbank Finanzberatung AG

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Aktuell strukturiert die Postbank Finanzberatung AG den mit ihren Handelsvertretern betriebenen Vertrieb um. Offenbar stehen wohl Kündigungen an, ebenso Vertragsänderungen und Positionswechsel einzelner Mitgliederinnerhalb des Vertriebes. Viele Handelsvertreter der Postbank Finanzberatung AG stehen momentan vor beruflichen Veränderungen. Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek aus München vertritt bereits diverse Handelsvertreter der Postbank Finanzberatung AG im Rahmen der jetzt anstehenden Veränderungen und beobachtet die Entwicklungen. Teilweise unterstützt durch engagierte Gebietsdirektoren, Regionalleiter uns weitere Vermittler hat er die Vereinigung der HGB-Vertreter der Postbank Finanzberatung AG ins Leben gerufen. Die Vereinigung der Handelsvertreter der Postbank Finanzberatung AG vertritt ausschließlich die Interessen der Handelsvertreter oder ehemaligen Handelsvertreter der Postbank Finanzberatung AG.

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Teilweise werden HGB Verträge gekündigt, teilweise neue Verträge angeboten. Oftmals verbunden mit Positionswechseln. Der bundesweit agierende sog. „türkische Vertrieb“ soll dem Vernehmen nach ganz aufgelöst werden und seine Mitglieder in neue Strukturen überführt werden.

Es will daher aus nahe liegenden Gründen wohl erwogen sein, wie man sich hier als Handelsvertreter seinem Prinzipal gegenüber positioniert. Bei der Beendigung oder der Umänderung eines Handelsvertretervertrages sind zahlreiche rechtliche Hürden zu erkennen und richtig zu bewerten, wobei immer wieder ähnliche Fragen auftauchen.

Besteht ein HGB-Ausgleichsanspruch?

In der Praxis drehen sich die Fragen häufig um den Handelsvertreterausgleichsanspruch nach § 89 b HGB. Umstritten ist jeweils sowohl die Höhe als auch das Bestehen als solches. Ferner ist regelmäßig die Berechnungsmethode ein Streitpunkt. In den Verträgen der Postbank Finanzberatung AG war vielfach vereinbart worden, dass zur Berechnung des Ausgleichs die sogenannten “Grundsätze” heranzuziehen sind. Eine solche Vereinbarung kann jedoch aus rechtlichen Gründen nicht wirksam getroffen werden. Die Klausel ist unwirksam.

Der Kanzlei Peres & Partner liegt ein Rechtsgutachten der Universität München (LMU) vor, das die genaue Berechnungsmethode zur Höhe des Handelsvertreterausgleiches beleuchtet. Auf Grundlage dieses Gutachtens wurden bereits zahlreiche Fälle bearbeitet. Unter anderen gab es ein Gerichtsverfahren, in welchem das Landgericht Hannover sich der Berechnungsmethode des Gutachtens im Wesentlichen angeschlossen hat und entsprechend urteilte (Urteil, Landgericht Hannover, Az. 12 O 116/13). Dieses Urteil und die dem Gutachten folgende Berechnungsmethode hielt hinsichtlich der vermittelten Bankprodukte auch der Überprüfung durch das Oberlandesgericht stand. Der Prozess richtete sich gegen den Postbank Konzern und ist mit den hier denkbaren Fällen strukturell nahezu identisch gelagert.

Lesetipp: Ausgleichanspruch für Handelsvertreter

Kann der Anspruch entfallen?

Grundsätzlich entfällt der Anspruch, wenn der HGB-Vertreter selbst kündigt oder die Kündigung des Prinzipals selbst veranlasst. Bei Aufhebungsverträgen besteht ein Grenzfall, der im Einzelfall zu beleuchten ist. Das insgesamte taktische Vorgehen, bei Beendigung von HGB Verträgen ist genau abzuwägen und zu strukturieren, um den Bestand des Ausgleichs nicht zu gefährden.

Besteht ein Ausgleich auch bei „Superprovisionen“?

Nach der aktuellen Rechtsprechung sind grundsätzlich auch sog. „Overhead“ oder „Superprovisionen“ ausgleichspflichtig. Die Berechnung verkompliziert sich hierdurch lediglich.

Sind Handelsvertreter der Postbank als Angestellte zu behandeln?

Diese Frage ist umstritten und es lassen sich wohl beide Auffassungen vertreten. Aufgrund der Exklusivität, der engen Einbindung in die Konzernstruktur und der Vertragswerke, die teilweise sehr klare Weisungen enthalten, sprechen nach der rechtlichen Einschätzung des Unterzeichners die besseren Argumente dafür, dass die Handelsvertreter rechtlich als Angestellte zu behandeln wären.

Hieran schließt sich aber die Frage an, was das für den Einzelnen bedeutet. Hier sind die Position des einzelnen HGB-Vertreters und seine Zielrichtung maßgeblich. Wer sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen möchte, könnte die Argumentationslinie nutzen. Allerdings steht dem Angestellten anders als dem Handelsvertreter kein Ausgleichsanspruch zu. Die Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen ist regelmäßig die wirtschaftliche günstigere Variante als der Kündigungsschutz, wobei – wie vorgenannt – der individuelle Wunsche des Mandanten im Vordergrund steht.

Dennoch sollte diese sensible Thematik im Hinterkopf behalten werden, da sie in außergerichtlichen Verhandlungen eine Rolle spielen kann. Die Postbank Finanzberatung AG hat aus nahe liegenden Gründen ein vitales Eigeninteresse, dass ihre HGB-Vertreter nicht von einem Gericht als Angestellte eingeschätzt werden.

Warum wird eine Gemeinschaft der Vermittler ins Leben gerufen?

Ziel ist es hierbei, jedem einzelnen Berater die bestmögliche rechtliche Beratung zu einem vertretbaren Preis anbieten zu können und sich die Grundsätze des kollektiven Rechtsschutzes zu Nutze zu machen. In der Gruppe sind die Handelsvertreter gegenüber dem Konzern in einer deutlich stärkeren Position und können in denkbaren Verhandlungen mit mehr Gewicht auftreten.

Hintergrundinformationen zu dem von Herrn Rechtsanwalt Sochurek maßgeblich mitgeprägten Thema des kollektive Rechtsschutzes finden Sie H I E R .

Herrn Sochurek liegen diverse Urteile (vgl. schon vorstehend) zu der Thematik vor und er verfügt über jahrelange weitreichende Erfahrung im Vertriebsrecht. Zuletzt vertrat er maßgebliche Teile des mobilen Finanzvertriebes der Sparkasse München.

Falls Sie zu den betroffenen Handelsvertretern gehören, so schließen Sie sich der Gemeinschaft unverbindlich an und helfen Sie mit, für sich und Ihre Kollegen eine Position der Stärke für künftige Verhandlungen aufzubauen. Nutzen Sie zur Anmeldung einfach das Kontaktformular, die Anmeldung ist unverbindlich. Näheres zur Gemeinschaft und die einfache Möglichkeit der unverbindlichen Anmeldung finden Sie hier: http://www.finanzberaterhaftung.de/handelsvertreter-der-postbank-finanzberatung-ag/

Zum Autor: Der Verfasser ist Gründungspartner der Wirtschaftskanzlei Peres & Partner, die im Bereich der Finanzberaterhaftung diverse maßgebliche Urteile erstritten hat. Er ist unter anderem spezialisiert auf das Vertriebsrecht und vertrat bereit zahlreiche Fälle gegen die Postbank Finanzberatung AG. Er ist ein gefragter Experte in den Fachmedien. Das Fachmagazin Finanzwelt attestiert dem Autor, dass er bekannt sei für seine Qualitäten als Prozessanwalt (Printausgabe 05/2017).

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