In der NRW-Hauptstadt Düsseldorf wird alle zwei Jahre Familienrechtsgeschichte geschrieben: Der OLG-Standort ist Verkünder der nach ihm benannten „Düsseldorfer Tabelle“. Das Gericht schmückt sich allerdings mit falschen Federn, denn das Zahlenwerk ist Ergebnis einer Zusammenarbeit aller deutschen Familiengerichte mit dem Ziel, eine möglichst exakte Berechnung von Unterhaltsansprüchen und Selbstbehalt für Familiengerichtsentscheidungen als Richtlinie anbieten zu können. Der Sprachgebrauch „Düsseldorfer Tabelle“ hat sich dabei durchgesetzt.
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2015 ist es wieder soweit und die Düsseldorfer Tabelle wird aktualisiert. Nach einer ersten Prüfung kommt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller zum Schluss, dass die Anhebung des Selbstbehalts die einzig auffallende Neuerung ist: „Das Gericht hat den Selbstbehalt an die ab dem 1. Januar 2015 in Deutschland geltenden neuen Hartz IV-Sätze angepasst. Das ist zu erwarten gewesen und ist den Zahlungspflichtigen gegenüber nur fair!“
Allerdings hat die Medaille zwei Seiten: Steigt der Selbstbehalt, dann sinkt zwangsläufig die Höhe des Unterhaltsanspruches. Cäsar-Preller: „Viele Kinder und auch unterhaltsberechtige Ehepartner werden ab dem 1. Januar 2015 mit weniger Geld auskommen müssen.“ Die Tabelle ist übrigens zwei Jahre gültig und keine Rechtsnorm. Allerdings halten sich deutsche Familiengerichte bei ihren Entscheidungen an die Düsseldorfer Tabelle. Bei Fragen rund um das Familienrecht und zu Unterhalt und Selbstbehalt steht die Kanzlei Cäsar-Preller gern zur Verfügung.
Mehr Informationen: www.caesar-preller.de
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
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