Aktuell kritisieren Verbraucherblogs vermeintliche Verfahrensfehler beim Urteil des LG Hamburg gegen die Betreiber von 99downloads. Ich sehe darin aber eher den dringend notwendigen Paradigmenwechsel, den wir Blogger doch schon seit 5 Jahren fordern. Alle TrophĂ€enurteile bislang basierten darauf, dass Richter nichts gegen die Tricks der Abzocker unternehmen konnten, durften oder wollten. Das LG Hamburg hat erstmals einen Verurteilungswillen durchgezogen, was nichts anderes heiĂt, als die Argumente der Abzocker nicht zuzulassen. Mehr noch: Nicht mal drĂŒber reden zu wollen.
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Klar ist das aus Sicht eines unterlegenen Anwaltes gleich bedeutend mit dem Untergang des Abendlandes. FĂŒr den Verbraucher ist es ein tolles Urteil und ich hoffe, dass Frankfurt sich Ă€hnlich verhĂ€lt. AnschlieĂend wird der beste Anwalt der Welt sich darĂŒber aufregen. Aber er ist halt nur Anwalt – kein Richter!
Die Luft wird dĂŒnner vor deutschen RichterstĂŒhlen. Und zum GlĂŒck kann ein Richter sagen „Yes I can!“ Bislang ist von einer Revision gegen das Hamburger Urteil keine Rede, und wenn, dann wird’s auch nur um das StrafmaĂ gehen.
Ich bin 99downloads-Gegner der ersten Stunde, jeder der mag kann kommen und sich die Briefe anschauen, die ich von denen und ihren AnwÀlten 2009 bekommen habe. Ich bin im Rahmen einer Cybermobbing-Kampagne der damaligen Kindergartenbande dort ohne mein Wissen anmeldet worden und habe alle Mahnungen und Drohungen auf dem Tisch. Mein Mitleid, dass dort jemand einsitzt, obwohl es Verfahrensfehler gab, hÀlt sich in Grenzen.
FrĂŒher gab es einen Aufschrei, wenn Richter abzockerfreundlich richtetet, heute richten sie verbraucherfreundlich und dann ist es auch wieder nicht Recht…
Das LG Hamburg hat doch eindeutig festgestellt, dass das Verstecken von Kostenhinweisen Betrug ist.
Das ist erstmalig passiert und ich hoffe, dass dieses Urteil Signalwirkung haben wird.
Diverse Staatsanwaltschaften sollten nun vor Scham erröten und ihre schlampig gefĂŒhrten und deshalb eingestellten Verfahren wieder aufnehmen.