Musterbrief zur Löschung von Google-Einträgen

Der Europäische Gerichtshof hat ein klare Entscheidung deutlich formuliert: Google muss veraltete Suchergebnisse löschen, falls die dadurch zu Schaden kommenden Personen dies beantragen.

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Wer schon einmal mit Google zu tun gehabt hat weiß, wie schwierig sich dieser Kontakt gestalten kann. Der Rechtsanwalt und IT-Experte Björn Wrase hat daher einen Musterbrief verfasst, der zumindest in der Form allen Ansprüchen zur Forderung nach Löschung entspricht.

Wrase: „Die Nutzung eines solchen Musterbriefes erfüllt alle Voraussetzungen, die Google zu einer erfolgreichen Eintragslöschung verlangen kann. Als Einschreiben versendet hat der Antragsteller auf Basis des EuGH-Urteils gute Chancen, dass der Eintrag wirklich gelöscht wird.

Der Hamburger Rechtsanwalt geht nicht davon aus, dass Google anstandslos alle beantragten Löschungen durchführen wird. Aber: „Mit einem juristisch korrekt formulierten Antrag ist auf jeden Fall ein erster Schritt getan!“ Es bleibt auf jeden Fall spannend. Bei begründeten Löschungsforderungen hat Google keine Wahl. Sollte trotzdem mach dem Erstkontakt über den Musterbrief keine Reaktion erfolgen rät Wrase die Einschaltung eines erfahrenen Rechtsanwaltes.

Der Musterbrief kann hier herunter geladen werden

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