Die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes Benz Bank ist zwar gescheitert, das heiĂt aber nicht, dass Autokredite mit der Mercedes Bank nicht widerrufen werden können. Im Idealfall muss der Verbraucher nach erfolgreichem Widerruf auch keine NutzungsentschĂ€digung fĂŒr die gefahrenen Kilometer zahlen.
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âDas OLG Stuttgart hat die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes Benz Bank abgelehnt, weil es den klagenden Verein nicht fĂŒr klageberechtigt hĂ€lt. Inhaltlich hat das OLG keine Aussage zu der Widerrufbarkeit der AutokreditvertrĂ€ge getroffen. Das Landgericht Stuttgart oder das Landgericht Berlin haben aber schon bestĂ€tigt, dass die KreditvertrĂ€ge fehlerhaft sind und darum noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden könnenâ, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
In einem bemerkenswerten Urteil hat das Landgericht Berlin nun nicht nur entschieden, dass der Widerruf eines Autokredits bei der Mercedes Bank wirksam erfolgt ist, es sprach der Bank auch den Anspruch auf eine NutzungsentschĂ€digung fĂŒr die gefahrenen Kilometer ab (Az.: 4 O 20/18). In dem Fall hatte der KlĂ€ger im Februar 2016 einen Mercedes erworben und finanzierte den Kauf zum groĂen Teil ĂŒber einen Kredit mit der Mercedes Benz Bank. Im August 2017 erklĂ€rte er schlieĂlich den Widerruf des Kreditvertrags.
Das LG Berlin entschied, dass der Widerruf auch eineinhalb Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags noch wirksam erfolgt ist. Die Pflichtangaben in dem Darlehensvertrag seien unvollstĂ€ndig gewesen, so dass die 14-tĂ€gige Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde. Das LG Berlin ging aber noch weiter. Es erklĂ€rte, dass die Mercedes Bank aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch einen Anspruch auf einen Nutzungsersatz habe. Wichtig ist in diesem Zusammenhang eine GesetzesĂ€nderung vom 13. Juni 2014. Demnach ist der Verbraucher nur zum Wertersatz verpflichtet, wenn er ĂŒber sein Widerrufsrecht informiert wurde. Die Widerrufsbelehrung der Mercedes Bank sei nicht ordnungsgemÀà gewesen und eine fehlerhafte Belehrung sei wie eine fehlende Belehrung anzusehen, argumentierte das LG Berlin und verwies auf eine Entscheidung des EuGH vom 10.04.2008 (Az.: C-412/06).
âDas Landgericht Berlin urteilt konsequent. So konsequent sind nicht alle Gerichte und sprechen der Bank nach erfolgreichem Widerruf eine NutzugsentschĂ€digung zu. Doch auch dann ist der Widerruf des Autokredits in vielen FĂ€llen immer noch lukrativ und auch eine Möglichkeit, sich von seinem ungeliebten Diesel zu trennenâ, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal. Voraussetzung fĂŒr den Widerruf ist, dass die Bank fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. Ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt ist unerheblich.