Mehr Verbraucherschutz bei der Riesterrente

Das Bundeskabinett hat am 4. Mai 2011 im Rahmen eines Gesetzentwurfs des Bundesministeriums der Finanzen eine deutliche Verbesserung des Verbraucherschutzes bei der Riester-Rente beschlossen. Damit reagiert die Bundesregierung auf FĂ€lle, in denen gezahlte Zulagen zurĂŒckgefordert worden waren, weil Riester-Sparer unwissentlich und aus Versehen keinen Eigenbeitrag geleistet hatten.

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Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen und der Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang SchĂ€uble: „Missbrauch der staatlichen Riester-Förderung darf sich nicht lohnen. Aber wir helfen Familien, die das Richtige tun und mit der Riester-Rente zusĂ€tzlich fĂŒr das Alter vorsorgen. Hier haben Ehepartner in der Vergangenheit zum Teil Zulagen erhalten, obwohl sie irrtĂŒmlich und unabsichtlich keine EigenbeitrĂ€ge geleistet hatten. Wir stellen nun klar, dass die EigenbeitrĂ€ge nachgezahlt werden können. Damit bleibt der Zulagenanspruch rĂŒckwirkend fĂŒr die Vergangenheit erhalten. Dass dies möglich ist und wie es funktioniert – darĂŒber werden nun alle, die es betrifft, automatisch informiert.“

Ein nicht berufstĂ€tiger Ehepartner kann eine eigene Riester-Zulage bekommen, wenn der berufstĂ€tige Ehegatte riestert. Dazu muss er zwar einen eigenen Riester-Vertrag abschließen, darauf aber keine EigenbeitrĂ€ge einzahlen. Der Ehepartner ist „mittelbar zulageberechtigt“. Bei der Geburt eines Kindes zum Beispiel Ă€ndert sich dies aber. Dann wird meist die Ehefrau dadurch Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung, dass der Staat ihr fĂŒr drei Jahre RentenversicherungsbeitrĂ€ge zahlt und Rentenversicherungszeiten anrechnet. Wer aber in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, wechselt von der mittelbaren in die unmittelbare Zulagenberechtigung – und muss dann mindestens 60 Euro pro Jahr in den eigenen Riester-Vertrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten.

Viele haben das in der Vergangenheit ĂŒbersehen. Sie werden nun darĂŒber informiert, dass und wie sie ihre – oft geringen – EigenbeitrĂ€ge nachzahlen und so die volle Zulage (wieder) erhalten können. Das Verfahren wird unbĂŒrokratisch ablaufen. Betroffene Riester-Anleger mĂŒssen lediglich die BeitrĂ€ge auf ihren Riester-Vertrag einzahlen und ihrem Anbieter Bescheid geben, fĂŒr welche Jahre diese Zahlungen bestimmt sind. Um alles andere kĂŒmmern sich der Anbieter und die Zulagenstelle. Die Zulagenstelle wird die zurĂŒckgeforderte Zulage automatisch auf den Riester-Vertrag des Betroffenen zurĂŒckzahlen.

FĂŒr die Zukunft wird das Problem dadurch gelöst, dass ab 2012 alle Riester-Sparer immer einen Eigenbeitrag von mindestens 60 Euro im Jahr (also fĂŒnf Euro pro Monat) auf ihren Vertrag einzahlen mĂŒssen, um die volle Zulage zu erhalten. Die Regeln fĂŒr die Zulageberechtigung werden damit einfacher und transparenter. Die Änderung verdeutlicht zudem, dass die Riester-Rente keine vollkommen vom Staat finanzierte Zusatzrente ist, sondern immer ein – wenn auch mit mindestens fĂŒnf Euro monatlich sehr geringer – eigener Sparbeitrag gefordert wird. Wer bisher mittelbar zulagenberechtigt war und keine EigenbeitrĂ€ge leistete, profitiert in Zukunft davon, dass diese EigenbeitrĂ€ge die Zusatzrente erhöhen.
Das Zulageverfahren:

Das Verfahren, in dem Riester-Sparern betrĂ€chtliche, steuerfinanzierte staatliche Zulagen gewĂ€hrt werden, ist bei ĂŒber 14 Millionen VertrĂ€gen notwendigerweise ein automatisiertes Massenverfahren. Die Zulagen können nur dann schnell ausgezahlt werden, wenn die Verwaltung zunĂ€chst auf die Richtigkeit der Angaben der Riester-Anleger vertraut. Dass die Angaben richtig sind und bei VerĂ€nderung der persönlichen LebensumstĂ€nde angepasst werden, liegt in der gemeinsamen Verantwortung des Riester-Sparers und des Anbieters der Riester-Rente. Der Anleger muss zum Beispiel seine Bank oder Versicherung ĂŒber Änderungen in seinen Familien- und EinkommensverhĂ€ltnissen informieren, damit diese die Informationen an die Zulagenstelle weitergeben können. Die Angaben werden zwangslĂ€ufig erst im Nachhinein durch die Zulagenstelle ĂŒberprĂŒft. Gegen die RĂŒckforderung der Zulage hat der Anleger weitgehenden Rechtsschutz. Nach der Mitteilung seines Anbieters hat er ein Jahr Zeit, um eine ÜberprĂŒfung der RĂŒckforderung bei der Zulagenstelle zu beantragen.

In vielen FĂ€llen, in denen die Zulagenstelle nach ÜberprĂŒfungen der Jahre 2005 bis 2007 Zulagen zurĂŒckforderte, hatten Anleger ihr Riester-Guthaben entgegen der klaren Bestimmungen verwendet. Zum Beispiel hatten Riester-Sparer ihr steuerlich und mit Zulagen gefördertes Altersvorsorgevermögen abgehoben und fĂŒr den Konsum gebraucht, nicht aber zum Aufbau einer Zusatzrente. In solchen FĂ€llen muss die Förderung schon aus GrĂŒnden der Gerechtigkeit gegenĂŒber anderen Anlegern unausweichlich zurĂŒckgefordert werden.
„Riestern“ – so funktioniert es:

Wer zusĂ€tzlich fĂŒr das Alter vorsorgen möchte, kann dies ĂŒber die Riester-Rente sicher und mit betrĂ€chtlicher staatlicher Förderung in Form von Zulagen und Steuerersparnissen tun. Dazu mĂŒssen vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens (höchstens 2.100 Euro abzĂŒglich der Grundzulage von 154 Euro und ggf. der Zulage(n) fĂŒr kindergeldberechtigte Kinder von jeweils 185 Euro bzw. 300 Euro fĂŒr nach 2007 geborene Kinder) in ein förderfĂ€higes Riester-Produkt fließen. Auch im laufenden Jahr lohnt sich der Einstieg – gerade fĂŒr Geringverdiener und Familien. Wer ĂŒber kein oder nur ein geringes Einkommen verfĂŒgt, muss lediglich mindestens 60 Euro jĂ€hrlich bzw. fĂŒnf Euro monatlich als Eigenbeitrag in den Aufbau einer Riester-Rente investieren – und erhĂ€lt so die vollen 154 Euro Grundzulage plus ggf. 185 bzw. 300 Euro Kinderzulage pro Kind.

Informationen und Beratung rund um die Riester-Rente gibt es bei Banken, Sparkassen, Versicherungen, Investmentfondsgesellschaften und Bausparkassen oder im Internet z.B. unter:

www.altersvorsorge-macht-schule.de

www.deutsche-rentenversicherung.de

www.stiftung-warentest.de

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