
Mediation kann langwierige und kostspielige Auseinandersetzungen vor Gericht ersparen. Das neue Mediationsgesetz, das Mitte des Jahres in Kraft treten soll, führt dazu, dass immer mehr Versicherungen in ihren Rechtsschutzpolicen die Kostenübernahme für die Mediation aufgenommen haben.Beim Sorgerecht, bei Scheidung, im Erbrecht, im Mietrecht und bei Nachbarschaftsstreitigkeiten lohnt sich die Mediation besonders. Kurz gesagt immer dann, wenn es keinen Gewinner und Verlierer geben soll und die Streithähne weiter miteinander auskommen wollen. Eine sogenannte „Richtermediation“ ist nur möglich, wenn schon ein Verfahren am Familiengericht anhängig ist. Das übliche Gerichtsverfahren wird hierbei unterbrochen, und ein nicht mit dem Fall befasster Richter startet einen Vermittlungsversuch. Die Kosten sind gering im Vergleich zur außergerichtlichen Mediation.
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