Das Verfahren gegen Rechtsanwalt Olaf Tank ist in der Neuen Juristischen Wochenschrift als „Urteil der Woche“veröffentlicht.
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Olaf Tank war in diesem Verfahren von Rechtsanwalt Bernhard Syndikus vertreten worden, der seine Mandantin Katja Günther vor dem AG Karlsruhe auch nicht vor einer erfolgreichen Klage wegen Beihilfe zum Betrug bewahren konnte. Beide Urteile zusammen sind schon eine derbe Klatsche gegen das Abmahnunwesen.
Hier der Text aus der NJW:
„Abofallen-Anwalt“ zu Schadensersatz verurteilt
AG Marburg, Urt. v. 8. 2. 2010 – 91 C 981/09
„Es bleibt zu hoffen, dass sich nun auch Kollegen – trotz der geringen Streitwerte – zu entsprechenden Klagen (gegen „Abofallen-Anwälte“) ermuntert fühlen und sich dem Urteil des AG Karlsruhe (BeckRS 2009, 24147) noch weitere Gerichte anschließen“, bilanzierten Benedikt Klas und Dietmar Küster in ihrem Beitrag in NJW-aktuell 39/2009, S. XIV.
Dieser Aufruf scheint gehört worden zu sein: Nun hat auch das AG Marburg den Prozessbevollmächtigten eines Abofallen-Betreibers wegen Beihilfe zum versuchten Betrug auf Schadensersatz verurteilt. Ausführlich erklärt der Richter in seinem Urteil, warum ein Portal wie opendownload.de, das unter einem versteckten Hinweis auf ein entgeltliches Abonnement kostenfreie Downloads anbietet, den Interessenten täuscht, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Der Beklagte zu 2) hätte als Rechtsanwalt und Organ der Rechtspflege erkennen müssen, dass er für den Abofallenbetreiber eine offensichtliche Nichtforderung geltend macht.
Die Entscheidung wurde uns durch Richter am AG Thomas Drengenberg, Marburg, mitgeteilt.