Das Aktenzeichen 524 IN 20/12 ist der Schlusspunkt der Geschichte des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 94 MS Tosa Sea. Am 31.08.2012 meldete der Fonds beim Amtsgericht Bremen Insolvenz an. Das Fondsvermögen steht jetzt unter vorläufiger Zwangsverwaltung durch den Insolvenzverwalter. Wegen der ungünstigen wirtschaftlichen Entwicklung der Schiffsbeteiligung mussten die Anleger des Lloyd Fonds LF 94 MS Tosa Sea bereits auf Ausschüttungen verzichten. Was können Anleger jetzt noch tun, um Verluste zu vermeiden?
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Zunächst besteht die Möglichkeit, Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend zu machen. Allerdings haben Anleger in Insolvenzverfahren meist nicht die besten Karten. Alternativ können Anleger des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 94 MS Tosa Sea überprüfen lassen, welche individuellen Ansprüche sie geltend machen können. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, ob die Anlageberatung falsch war und ob deshalb Ansprüche der Anleger auf Schadensersatz im Raum stehen.
Ein typischer Fehler ist, dass die Anleger nicht ausreichend über die Risiken eines Schiffsfonds aufgeklärt wurden. Die Insolvenzanmeldung der Schiffsbeteiligung zeigt, dass sich solche Risiken verwirklichen können. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersvorsorge geeignete Kapitalanlagen. Ein weiterer typischer Fehler eines Anlageberatungsgesprächs ist das Versäumnis, die Anleger über Provisionen aufzuklären, die bei der Vermittlung von geschlossenen Schiffsfonds oft und üppig an die Berater flossen.
Die Anleger des Lloyd Fonds LF 94 MS Tosa Sea sollten in der jetzigen Situation daher nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.
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Mehr Informationen zu Lloyd Schiffsfonds: schiffsfonds.eu
Autor: Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht