Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Sea: Insolvenz steht bevor

Innerhalb weniger Tage müssen die Anleger zweier Schiffsbeteiligungen des Anbieters Lloyd Fonds AG von der Pleite ihrer Kapitalanlage erfahren. Nachdem zunächst der Schiffsfonds LF 94 MS Tosa Sea Insolvenz anmelden musste,  wird jetzt die Schiffsbeteiligung Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Sea folgen. Beide Fonds investierten in das selbe Schiff – die MS Tosa Sea. Da laut Fondstelegramm die Bank keine Zahlungen vom Betriebskonto der MS Tosa Sea genehmigte, war auch die Insolvenz des Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Sea unumgänglich.

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Da Anleger in Insolvenzverfahren meist nicht die besten Karten haben, stellt sich die Frage, was sie neben einer Teilnahme am Insolvenzverfahren unternehmen können, um ihr Geld zu retten. Sie können sich beispielsweise an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ermitteln lassen, welche individuellen Ansprüche sie geltend machen können. Ein oft viel versprechender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung. War diese fehlerhaft, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger des Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Seas im Raum.

Zu den typischen Schwachpunkten eines Beratungsgesprächs gehört die mangelnde Aufklärung über Risiken. Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersvorsorge geeignete Kapitalanlagen. Die anstehende Insolvenz des Schiffsfonds LF 91 MS Thira Sea zeigt, dass solche Risiken nicht nur theoretischer Natur sind. Ein weiterer typischer Fehler eines Anlageberatungsgesprächs sind fehlende Hinweise auf  Provisionen, die bei der Vermittlung von geschlossenen Schiffsfonds oft und üppig an die Berater flossen.

Wurden Anleger des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Sea falsch beraten, bestehen für sie gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung trennen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberatern fordern können. Die Anleger des Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Sea sollten in der jetzigen Situation daher nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

Mehr Informationen zu Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen: HIER

Mehr Informationen zu Lloyd Schiffsfonds: schiffsfonds.eu

 

Autor: Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

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