LG Ravensburg legt Widerruf Autokredit dem EuGH vor – 2 O 315/19

Banken werden gejubelt haben, als der BGH den Widerruf von Autokrediten im November 2019 einschrĂ€nkte und bestimmte Klauseln in DarlehensvertrĂ€gen fĂŒr zulĂ€ssig hielt. „Damit hat der BGH nicht entschieden, dass der Widerruf von Autofinanzierungen grundsĂ€tzlich nicht möglich ist. Banken sind auch andere Fehler unterlaufen, die den Widerruf noch Jahre nach Vertragsabschluss ermöglichen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ing Gasser.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten RechtsanwÀlten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Doch nun geht der Streit um den Widerruf von Verbraucherdarlehen, zu denen auch Autokredite gehören, ohnehin in die nÀchste Runde. Das Landgericht Ravensburg hat den EuropÀischen Gerichtshof mit Beschluss vom 7. Januar 2020 eingeschaltet und erhofft sich vom EuGH mehr Klarheit in bestimmten Punkten (Az. 2 O 315/19).

Die Fragen, die der EuGH nun klĂ€ren soll, betreffen u.a. den Verzugszinssatz, die Berechnung einer VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung bei vorzeitiger RĂŒckzahlung des Darlehens und das KĂŒndigungsrecht des Darlehensnehmers aus wichtigem Grund.

Konkret geht es im einen Kreditvertrag der VW-Bank, den der Verbraucher zur Finanzierung eines VW Passat im Dezember 2015 geschlossen und im Januar 2019 widerrufen hatte. Der Kredit wurde von dem Autohaus, bei dem der Verbraucher den Pkw kaufte, vermittelt, so dass ein sog. verbundenes GeschÀft vorlag.

Die Bank hĂ€lt den Widerruf fĂŒr unwirksam, da er nach Ablauf der 14-tĂ€gigen Widerrufsfrist erfolgt sei.

Entscheidet der EuGH nun, dass der Bank bei den Pflichtangaben zu Verzugszinsen, VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung und KĂŒndigungsrecht Fehler unterlaufen sind, hĂ€tte dies weitreichende Folgen. Dann wĂ€re die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt worden und der Widerruf noch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags möglich. „Dann könnten etliche Verbraucherdarlehen noch widerrufen werden, da die entsprechenden Klauseln nicht nur in den VertrĂ€gen der VW-Bank, zu finden sind, sondern auch von anderen Banken genutzt wurden. Eine wahre Widerrufswelle könnte die Folge sein“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Besonders interessant ist der Widerruf bei Autofinanzierungen. Denn hier liegt zwischen Kreditvertrag und Kaufvertrag hĂ€ufig ein sog. verbundenes GeschĂ€ft vor. Das heißt, dass im Falle eines erfolgreichen Widerrufs nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rĂŒckabgewickelt werden muss. Der Verbraucher gibt das Fahrzeug dann an die Bank und erhĂ€lt im Gegenzug seine geleisteten Raten inkl. einer möglichen Anzahlung zurĂŒck.

Das macht den Widerruf natĂŒrlich besonders bei Fahrzeugen interessant, die vom Abgasskandal betroffen sind. GrundsĂ€tzlich spielt das aber keine Rolle. „Voraussetzung fĂŒr einen erfolgreichen Widerruf ist, dass die Bank fehlerhafte Pflichtangaben oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Diesel oder Benziner, um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt, ist unerheblich“, erklĂ€rt Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Mehr Informationen: https://widerruf-autofinanzierung.de

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darĂŒber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.