Erhalten Arbeitnehmer die Kündigung, ist der Schock im ersten Moment natürlich groß. Allerdings bietet eine Kündigungsschutzklage eine effektive Möglichkeit für den Arbeitnehmer, sich mithilfe eines Gerichtes gegen die erfolgte Kündigung durch seinen Arbeitgeber zur Wehr zu setzen. Diejenigen, die diesen Weg einschlagen möchten, profitieren durch die Unterstützung eines kompetenten Fachanwaltes für Arbeitsrecht. Weshalb im Bereich der Kündigungsschutzklage ein umgehendes Handeln erforderlich ist und welche Faktoren außerdem zu beachten sind, erklärt der folgende Beitrag.
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Das Ziel der Kündigungsschutzklage
Es gibt unterschiedliche Gründe, die dazu führen können, dass eine Kündigung unwirksam ist. Zum Beispiel muss die Kündigung stets gerechtfertigt sein, also auf einen wirksamen Kündigungsgrund basieren. Jedoch bewerten Arbeitnehmer und Arbeitgeber diese Gründe häufig überaus unterschiedlich. Daher kann letztendlich nur ein Arbeitsrichter im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses feststellen, ob die Kündigung tatsächlich wirksam ist.
Falls auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet wird, gilt die Kündigung immer als wirksam, sogar in Fällen, in denen sie objektiv nicht rechtens war. Demnach wird mit einer Kündigungsschutzklage das Ziel verfolgt, zu überprüfen, ob das Arbeitsverhältnis durch die erfolgte Kündigung wirksam beendet wurde oder es eigentlich weiterhin fortbesteht.
Die Einhaltung der Fristen
Nach dem Erhalt der Kündigung muss der betroffene Arbeitnehmer seine Klage innerhalb von drei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht erheben. Falls diese – recht knapp bemessene – Frist nicht eingehalten werden kann, ist auch eine nachträgliche Zulassung der Klage denkbar. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn die rechtzeitige Klageerhebung durch den Kläger trotz Anwendung aller zumutbarer Sorgfalt behindert wurde.
Die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage muss dann in einem Zeitraum von zwei Wochen beantragt werden, nachdem das jeweilige Hindernis behoben wurde. Der Arbeitnehmer muss ebenfalls die Versäumnisgründe glaubhaft belegen können – dabei gestalten sich die Anforderungen für mögliche Gründe durchaus hoch. Beispielsweise kommt eine schwerwiegende Krankheit in Betracht, durch welche die Entscheidungsfähigkeit des Arbeitnehmers stark beeinträchtigt wurde.
Der Ablauf des Kündigungsschutzprozesses
Wurde durch einen Anwalt die Klage eingereicht und der gegnerischen Partei durch das Gericht zugestellt, besteht der erste Schritt in einer sogenannten Güteverhandlung. Diese verfolgt das Ziel, eine gütliche Einigung zwischen dem Kläger und des Beklagten herbeizuführen.
Im Rahmen einer Güteverhandlung haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber beispielsweise die Möglichkeit, einen Vergleich einzugehen. Bei diesem handelt es sich um einen Vertrag, welcher die Ungewissheit oder den Streit der Parteien über das Rechtsverhältnis im Zuge eines gegenseitigen Nachgebens aus der Welt schafft. In dem Vergleich kann so zum Beispiel vereinbart werden, dass das Arbeitsverhältnis durch die erfolgte Kündigung rechtmäßig beendet wurde, der Arbeitnehmer jedoch für den Verlust seines Arbeitsplatzes eine entsprechende Abfindung erhält.
Falls sich die Parteien im Zuge des Gütetermins nicht einigen können, wird der mündliche Verhandlungstermin bekanntgegeben. Bei diesem besteht die Kammer in zwei ehrenamtlichen Richtern und einem vorsitzenden Berufsrichter. Auch im Zuge dieser Verhandlung wird angestrebt, die Auseinandersetzung durch gütliche Maßnahmen, wie einen Vergleich, beizulegen.
Sollte dies nicht möglich sein, kann es im weiteren Verlauf der Beweisaufnahme zu der Anhörung von Sachverständigen oder Zeugen kommen. Daneben werden auch weiterführende Unterlagen, Urkunden und Dokumente in Augenschein genommen. Beendet wird der Prozess dann durch ein entsprechendes Urteil der Richter.