Kreditvertrag der BMW Bank widerrufbar – LG Ravensburg 2 O 164/19

Das Landgericht Ravensburg hat mit Urteil vom 30. Juli 2019 für einen weiteren Paukenschlag beim Widerruf von Autokrediten gesorgt (Az.: 2 O 164/19). Demnach lassen sich auch Kreditverträge zur Autofinanzierung der BMW Bank noch Jahre nach Abschluss widerrufen. Grund sind Formfehler im Kreditvertrag.

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„Hat die Bank fehlerhafte Verbraucherinformationen oder Widerrufsbelehrungen verwendet, führt dies dazu, dass die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde und der Kreditvertrag noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden kann. Entsprechende Urteile gegen die VW Bank oder auch die Mercedes Benz Bank liegen bereits vor und nun auch gegen die BMW Bank. Folge ist, dass der Verbraucher das Fahrzeug an die Bank gibt und seine geleisteten Raten zurückerhält. Ob die Bank einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer anrechnen darf, ist umstritten“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

In dem zu Grunde liegenden Fall entschied das LG Ravensburg, dass die Bank keinen Anspruch auf einen Nutzungsersatz habe. Da die Klägerin, die den Kredit bereits zurückgezahlt hatte, den vollen Kaufpreis plus Zinsen zurückbekam, erhielt sie sogar mehr Geld zurück als sie das Fahrzeug überhaupt gekostet hat.

Die Klägerin hatte ihr Fahrzeug über einen Kreditvertrag mit der BMW Bank finanziert. Obwohl sie das Darlehen bereits zurückgezahlt hatte, erklärte sie schließlich den Widerruf des Kreditvertrags. Der Widerruf sei wirksam erteilt worden, da die Bank fehlerhafte Widerrufsinformationen verwendet habe. Die Angaben zum Zinssatz seien widersprüchlich und fehlerhaft. Dadurch sei die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt worden und der Widerruf könne auch noch nach Beendigung des Darlehens erfolgen, erklärte das LG Ravensburg.

„Bei Autofinanzierungen liegt häufig ein sog. verbundenes Geschäft zwischen Kaufvertrag und Kreditvertrag vor. Das bedeutet, dass nach einem erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Das Auto geht dann an die Bank und der Verbraucher bekommt sein Geld zurück“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Der Widerrufsjoker bietet daher eine interessante Möglichkeit, sein Auto zu finanziell lukrativen Konditionen zurückzugeben. Das macht den Widerruf angesichts von drohenden Fahrverboten und Wertverlust besonders für Dieselfahrer interessant. Der Widerruf ist aber ebenso bei Benzinern möglich. „Voraussetzung für den Widerruf ist lediglich, dass die Bank fehlerhafte Informationen verwendet hat. Und solche Fehler sind einer Reihe von Banken unterlaufen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/widerruf-autokredit/

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