Krachende Niederlage für VW im Abgasskandal: Mit Beschluss vom 3. Januar 2019 bestätigte das OLG Köln ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Köln, wonach VW im Abgasskandal zu Schadensersatz verpflichtet ist. VW muss dem Käufer eines gebrauchten Audi A4 Avant 2.0 TDI den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten (Az.: 18 U 70/18).
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Bisher hat VV zumeist versucht, Entscheidungen durch Oberlandesgerichte im Abgasskandal zu umgehen und sich mit den Klägern außergerichtlich zu einigen. In diesem Fall war es anders und die Berufung endete für VW mit einer krachenden Niederlage. „Die Entscheidung des OLG Köln ist überaus deutlich. VW habe den Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei deshalb schadensersatzpflichtig. Daran ändere auch die Tatsache, dass der Kläger das Software-Update bereits hatte aufspielen lassen, nichts. Eine Revision ließ das OLG nicht zu“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger einen Audi A4 gebraucht für 21.500 Euro bei einem Audi-Händler gekauft. In dem Fahrzeug war der Dieselmotor EA 189 mit der Manipulations-Software verbaut. Nachdem der Abgasskandal bekannt geworden und der Rückruf angeordnet worden war, ließ der Kläger zwar das Software-Update aufspielen, machte aber in deutlich, dass er den Audi nie gekauft hätte, wenn er Kenntnis von den tatsächlichen Abgaswerten gehabt hätte. Außerdem zweifelte er die Wirksamkeit des Updates an und befürchtete negative Auswirkungen auf den Motor.
Die Argumentation überzeugte die Richter. Wie schon das Landgericht Köln sieht auch das OLG Köln in den Abgasmanipulationen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Käufer. Der Einsatz der Manipulations-Software sei gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt und den Kunden verschwiegen worden. Das lasse den Schluss zu, dass den Mitarbeiter der Volkswagen AG bewusst war, dass es Probleme bei der Betriebszulassung geben könnte und sich derartige Fahrzeuge nicht ohne weiteres verkaufen lassen. Dieses Verhalten der Mitarbeiter müsse sich Volkswagen zurechnen lassen. Für die Einlassung des Konzerns, dass der Vorstand keine Kenntnis von der Manipulationssoftware hatte, gebe es keine Anhaltspunkte. Dieser Vorwurf sei noch nicht einmal ansatzweise ausgeräumt worden, so das OLG Köln. VW müssen den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Unterm Strich erhält der Kläger 17.000 Euro.
„Nun hat auch endlich ein Oberlandesgericht festgestellt, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und schadensersatzpflichtig ist. Auch ein Software-Update entlässt VW nicht aus der Verantwortung. Schadensersatzansprüche gegen VW können nach wie geltend gemacht werden, da die Verjährung der Forderungen in den meisten Fällen noch nicht eingetreten ist“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.
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