Klagen gegen Fiat im Abgasskandal in Deutschland möglich – EuGH C-343/19

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 9. Juli 2020 im Abgasskandal entschieden, dass geschädigte Käufer auch in ihrem Heimatland gegen den Autohersteller klagen dürfen (Az. C-343/19). Praktisch heißt das, dass innerhalb der EU in dem Land geklagt werden kann, in dem das Auto gekauft wurde. Klagen gegen VW müssen also nicht in Deutschland geführt werden, sondern sind auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten möglich.

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„Das macht es für die geschädigten Verbraucher natürlich ungleich leichter, ihre Schadensersatzansprüche gegen die Autohersteller geltend zu machen – ob gegen VW, Daimler oder andere“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das Urteil erhält nun auch für Verbraucher in Deutschland eine neue Bedeutung, nachdem auch Fiat und Iveco in den Abgasskandal verstrickt sein könnten.

Zur Erinnerung: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt wegen Betrugsverdachts gegen Fiat. Es geht um illegale Abschalteinrichtungen bei Dieselmodellen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco. Bei den betroffenen Fahrzeugen soll die Abgasreinigung im realen Straßenverkehr weitgehend deaktiviert sein, so dass nur im Prüfmodus die zulässigen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Ende Juli gab es deshalb eine Razzia an mehreren Standorten von Fiat in Deutschland, Italien und der Schweiz. Mehr als 200.000 Fahrzeuge könnten nach Angaben der Staatsanwaltschaft von einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen sein. Darunter auch viele Sonderformen und Wohnmobile.

Vom Kleinwagen bis zum Transporter oder Wohnmobil sollen Modelle der Baujahre 2014 bis 2019 der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco der Abgasklassen Euro 5 und Euro 6 betroffen sein.

Bestätigt sich der Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen, können die betroffenen Fahrzeughalter Schadensersatzansprüche geltend machen. Mussten Klagen bislang im Herkunftsland des Autobauers geführt werden, können Verbraucher nach dem Urteil des EuGH auch in dem EU-Land klagen, in dem sie das Auto gekauft haben. Klagen gegen Fiat sind also in Deutschland möglich.

Der BGH hat mit Urteil vom 25. Mai 2020 entschieden, dass VW die Kunden durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist. Die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston  hat in ihrem Gutachten vom 30. April 2020 klargemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im Realbetrieb zu einem höheren Schadstoffausstoßführen.

„Vor diesem Hintergrund bestehen auch gute Aussichten, Schadensersatzansprüche gegen Fiat oder Iveco durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

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