Keine Linie in outlets-Prozessen

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Solange es solche Urteile gibt wird die Abzocke nicht enden: Das Amtsgericht Witten hat die Klage eines Opfers von outlets.de abgewiesen. Der Kläger hatte Rechtsanwaltskosten eingeklagt, die ihm im Verlauf der Auseinandersetzung mit der Icontent GmbH entstanden waren. Das Gericht entschied für den Beklagten. Andere Gerichte hatten zuvor anders entschieden. Mal so, mal so – irgendwie ist da keine Linie drin

Das aktuell oft zitierte Urteil des AG Frankfurt lässt aus dem Grund keine Berufung zu, weil die Richterin der Meinung ist, dass es nicht beispielhaft ist und die Rechtslage nicht darstellt.

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