Dass man von der Super-Nanny wohl nicht wirklich etwas lernen konnte, war sicherlich auch Diplom-Pädogogin Katharina Saalfrank klar, sicherlich auch, dass die Einschaltquote höhere Priorität hatte als der Dienst am Menschen. Die 2011 eingestellte Sendung hatte nun ein juristisches Nachspiel. Es ging dabei um eine besonders umstrittene Szene, in der eine Fünfjährige von ihrer Mutter geschlagen wurde. Die Sequenz war besonders intensiv in der Werbung für die „Supernanny“ aufgetaucht.
Jugendschützer der Kommission für Jugendschutzmedien hatte die Wiederholung des Werbefilms für unzulkässig erklärt und als Verstoß gegen die Menschenwürde definiert. Das Verwaltungsgericht Hannover hatte sich jetzt mit dem Widerspruch des Senders zu befassen. Hier wurde die RTL-Klage allerdings komplett abgewiesen. Zitat: “Nach Auffassung der Kammer verbietet die Menschenwürde der beteiligten Kinder das wiederholte Darstellen einzelner an ihnen begangener Gewalthandlungen und insbesondere die Zusammenstellung einzelner dieser Handlungen in einen ‘Teaser’, um Zuschauer anzulocken”. Eine Berufung ist allerdings zugalssen, RTL prüft derzeit diese Möglichkeit.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de