John Lemon in Hamburg – Yoko Ono verlangt Unterlassung

Man mag dem Hamburger Barbetreiber ruhig unterstellen, dass die NamensannĂ€herung bewusst gewĂ€hlt wurde. Bei der Eröffnung der Kneipen Yoko Mono und John Lemon in Hamburg hatten die Betreiber allerdings die Rechnung ohne Lennons streitbare Witwe Yoko Ono gemacht, die gegen das Yoko Mono bereits eine UnterlassungsverfĂŒgung beim Landgericht Hamburg (LG Hamburg, Beschluss v. 12.7.2017, Az. 318 O 195/17) erwirkt hat und nun auch gegen das John Lemon vorgeht.

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Rechtsanwalt Arno Lampmann, Fachanwalt fĂŒr gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR – Kanzlei fĂŒr Marken, Medien, Reputation: „Man kann die Freude des Betreibers ĂŒber das pfiffige Namenskonzept nachvollziehen, unterm juristischen Strich handelt es sich aber um die Verletzung des Persönlichkeitsrechts, das Lennons Witwe posthum fĂŒr den berĂŒhmten Beatle durchsetzt.“ Die dritte Kneipe – eventuell fĂŒr extravagante Cocktails – hĂ€tte wahrscheinlich den Namen „Mango Stirr“ getragen. Durch diese Namenswahl werden Verbindungen zu den berĂŒhmten Originalen hergestellt und damit die PopularitĂ€t der Beatles – und deren Witwen und Ehefrauen – fĂŒr den eigenen wirtschaftlichen Erfolg missbraucht.

Zum Problem könnte allenfalls werden, dass sich Yoko Ono 17 Jahre lang nicht an dem Bar-Namen gestört hatte. „Was allerdings allenfalls mögliche SchadensersatzansprĂŒche und nicht die Verpflichtung, die Nutzung des Namens zu unterlassen, betreffen wĂŒrde.”, so Lampmann. Dennoch: Personen, die Ihren Namen in ursprĂŒnglicher oder bewusst verfĂ€lschter Form in der Nutzung durch andere verhindern wollen, sollten zeitnah Rechte anmelden und Unterlassung verlangen – Je frĂŒher je besser.

Die Kosten fĂŒr solch ein Verfahren trĂ€gt ĂŒbrigens der Rechtsverletzter. Das Geld fĂŒr das Verfahren will der Hamburger Bar-Besitzer durch eine Crowdfunding-Aktion aufbringen. Laut Bildzeitung will er mit UnterstĂŒtzung seiner GĂ€ste Yoko Ono zur Klage zwingen. Offenbar nach dem Motto: Wenn schon Werbung auf fremde Kosten, dann auch richtig.

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