IVG EuroSelect 14 „The Gherkin“: Anleger erhalten Schadensersatz wegen Falschberatung

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Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte hat für zwei Anleger des geschlossenen Immobilienfonds IVG EuroSelect 14 „The Gherkin“ Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung durchgesetzt. Sowohl das Landgericht Berlin (Az.: 10 O 338/13) als auch das Landgericht Frankfurt a.M. (Az.: 2-10 O 45/14) erkannten Beratungsfehler bei der vermittelnden Bank.

In beiden Fällen muss die Anlage nun komplett rückabgewickelt werden, d.h. die Anleger erhalten ihr Geld Zug-um-Zug gegen Abtretung der Anteile zurück. Weiterlesen bei kapitalschutz.de

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Tomke Schwede

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