Seit Jahren werden Nutzer des web.de-freemailers mit Rechnungen bedacht, weil sie sich angeblich für ein kostenpflichtiges Update entschieden haben. Erfahrungen von hunderten von Betroffenen aus dem verbraucherschutz.tv-Forum stellen die Situation etwas anders dar: Kaum jemand ist diesen Vertrag wissentlich eingegangen – die meisten sind über angebliche Geburtsgeschenke in die Kostenfalle getappt und wissen sich jetzt kaum zu helfen, da web.de, gmx.de, die 1und1 Mail & Media GmbH sowie das Inkassointernehmen BFS Risk & Collection GmbH und die Rechtsanwälte Hörnlein & Feyler mit unnachahmlicher Hartnäckigkeit auf der Forderung bestehen, keinerlei „Ausreden“ oder rechtlich sauber formulierte Widerrufe zulassen und penetrant eine Zahlungsaufforderung nach der anderen versenden.
Experten wie der Bonner Rechtsanwalt Thomas Rader erinnern an das Problem der geringen Streitwerte: Bei Forderungen in Höhe von teilweise weit unter 50,- € ist es schwierig, den Mandanten zu erklären, dass das Gebührenaufkommen für die vorgerichtliche Vertretung bei wenigstens 83,54 € liegt. Was wirklich etwas bringen würde, wären Mandanten, die bereit sind, eine Klage zu erheben.
verbraucherschutz.tv ist sicher: „Ein oder zwei Urteile dürften ausreichen, um das Unternehmen diesbezüglich in seine Grenzen zu verweisen!“ Derzeit vertritt Rechtsanwalt Rader (www.ra-rader.de) eine Mandantin, die einen Mahnbescheid von der 1&1 Mail & Media GmbH erhalten hat. Gegen den Vollstreckungsbescheid wurde Einspruch eingelegt und das Verfahren war beim AG Stuttgart rechtshängig. Die Gegenseite hat im gerichtlichen Verfahren versucht, eine Einigung zu erzielen. Zunächst sollte ein geringer Vergleichsbetrag gezahlt werden, was abgelehnt wurde. Das nächste Vergleichsangebot beinhaltete die Rücknahme der Klage, wobei jede Partei ihre eigenen Kosten tragen sollte, was Rader und Mandantin ebenfalls abgelehnten. Die Gegenseite wurde vom Gericht aufgefordert, ihren Anspruch zu begründen und es wurde ein Verhandlungstermin im Juni bestimmt.
Gute Nachricht dann: Mit Schreiben des Gerichts vom 29.04.2015 – Eingang bei Ra Rader am 07.05.2015 – teilt das Gericht die Aufhebung des Termins am 18.06.2015 mit. Die Rechtsanwälte Hörnlein & Feyler haben die Klage mit Schriftsatz vom 22.04.2015 zurückgenommen. Solche Erfolge sollten weitere Betroffene motivieren, aktiv gegen die 1und1 Mail & Media GmbH vorzugehen: Wenn sich nur weitere Betroffene finden würden und man ein paar Präzedenzfälle schaffen könnte, wäre diese ärgerliche Mahnerei sicherlich schnell beendet. Das Prozesskostenrisiko für eine negative Feststellungsklage ist mit 420,36 € übrigens überschaubar.
Hier einen überaus interessanten Artikel dazu lesen