Im Internet kursieren Beiträge, nach denen eine Anwaltskanzlei Kleinstbeträge auf Konten überweist mit dem Vermerk, dass man um Rückruf bitte. So etwas wäre neu, daher möchten wir hier informieren und die Leser von verbraucherschutz.tv bitten, nicht nur wegen dieser paar Cent ihre Kontenbewegungen im Auge zu halten. Denn was nicht alle wissen: Jeder kann von einem Girokonto ebens Geld abbuchen wie darauf überweisen. Dazu braucht es keine Genehmigung. Die betreffende Anwaltskanzlei ist übrigens eine ziemlich große Nummer und inkassiert z.B. für die großen Deutschen Mobilfunkunternehmen.
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