Infos zum Mahnverfahren für Abzock-Opfer

Folgender Kommentar eines Users sollte nicht in den Tiefen des Outlets-Threads verkommen:
„Habe eine Internetseite gefunden, welche dies Verfahren sehr schön erklärt. Interessant ist auch wie so ein Mahnbescheid aussieht. Unter Vordruckmuster “Mahnbescheid” kann man sich so was mal anschaun( unten ist der link)

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Man beachte dabei den unteren linken Abschnitt des Mahnbescheides in dem nachfolgender Text steht:
Das Gericht hat nicht geprüft ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht.
Es fordert Sie hiermit auf innerhalb von 2 Wochen seit der Zustellung des Bescheides entweder die vorstehnenden bezeichneten Beträge, soweit Sie den geldent gemachten Anspruch als begründet ansehen, zu begleichen oder dem Gericht auf dem beigefügten Vordruck mitzuteilen, ob und in welchem Umfang sie dem Anspruch widersprechen.
usw. ( einfach mal Anschaun)

Falls die Forderung nicht anerkannt wird: Der Widerspruch

Der Antragsgegner hat nach Zustellung des Mahnbescheid zwei Wochen lang Zeit, entweder die Forderung zu begleichen oder Widerspruch einzulegen.

Der Widerspruch kann schriftlich auch ohne den amtlichen Vordruck eingelegt werden. Es empfiehlt sich jedoch, aus Gründen einer zügigen Bearbeitung möglichst das vom Mahngericht zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden.

Wenn Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt worden ist, erhält der Antragsteller eine entsprechende Nachricht zusammen mit einer Kostenrechnung für ein streitiges Verfahren.

Das Mahnverfahren ist mit der Einlegung des Widerspruchs abgeschlossen; wenn der Anspruch vom Antragsteller weiter verfolgt werden soll, muss eine streitiges Verfahren durchgeführt werden. In diesem streitigen Verfahren wird der Anspruch aus dem Mahnbescheid im Rahmen eines normalen Zivilprozesses mit Klage und Klageerwiderung und evtl. Beweisaufnahme verhandelt und ggf. durch Vergleich oder Urteil entschieden. Eine Abgabe an dieses Gericht erfolgt jedoch erst dann, wenn die Kosten für das weitere Verfahren gezahlt worden sind.
Dies kann für unserem gemeinsam Freund recht teuer werden, bei allen die nicht zahlen.

Alles unter dem unterem Link nachzulesen.

http://www.justiz.nrw.de/Online_verfahren_projekte/projekte/agm/Inhalte_zum_Mahnverfahren/Ablauf/index.php

Also einfach in aller Ruhe abwarten, wie Admin das so schön publiziert

VLG urmel

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