Immobilienkredit widerrufen – Auch wenn Unterlagen verlorengegangen sind

Es kann die unterschiedlichsten Gründe geben, warum wichtige Dokumente nicht mehr verfügbar sind. Wer z.B. seine Immobilienfinanzierung widerrufen will, weil dies infolge der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes möglich ist und sinnvoll erscheint,  der sollte schon die wichtigsten Unterlagen zum betreffenden Baudarlehen beisammen haben.

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Aber egal ob fehlender Ordnungssinn, ein Umzug, der Brand eines Hauses oder eine Explosion im Bankschließfach verantwortlich ist: Wenn es die Dokumente nicht mehr gibt, dann hat der Darlehensnehmer ein Problem.

„Hat er nicht!“,  so Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart, der sich bundesweit mit dem Thema „Widerruf von Immobilienfinanzierungen“ befasst:  „Banken sind verpflichtet, diese Kundendokumente vorzuhalten  und auch verpflichtet, Auskunft zu geben!“ Allerdings – diese Erfahrung macht Staudenmayer in diesen Tagen: „Gerne machen die das nicht und ein anwaltliches Schreiben kann hier weiterhelfen.“

Wer allerdings seine Unterlagen wohl sortiert im Ordner weiß, der spart zumindest Zeit und Energie. Wichtig ist, dass die Vertragsunterlagen des bestehenden Erstvertrages vorliegen. Dieser Vertrag sollte übrigens nach dem 1. November 2002 geschlossen worden sein.

Weitere Informationen finden Sie immer wieder aktualisiert  unter http://www.ra-staudenmayer.de/widerruf-von-immobilienfinanzierung .

 

 

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