Halteverbotszone: Alles was man wissen muss

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Eine Halteverbots- oder eine Parkverbotszone kann aufgrund unterschiedlicher Anlässe errichtet werden – so kann sie beispielsweise anlässlich eines Umzugs oder einer Baustelle beantragt werden. Ein eigenes Halteverbot in Berlin beantragen – was gibt es hierbei zu beachten und an welcher Behörde oder Amt wird eine solche Zone eigentlich beantragt? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet.

Gängige Gründe einer Halteverbotszone

Folgende Anlässe können zu der Genehmigung einer Parkverbotszone führen:

  1. Umzüge
  2. Baustellen
  3. Filmdreharbeiten
  4. Veranstaltungen
  5. Lieferungen

Doch wird hier zwischen dem absoluten und dem eingeschränkten Halteverbot unterschieden.

Das eingeschränkte Halteverbot

In jenen Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot ist es untersagt, sein Fahrzeug dort dauerhaft abzustellen. Ein kurzzeitiges Halten – maximal drei Minuten – ist dagegen erlaubt.
Wird dies nicht berücksichtigt, können entsprechende Bußgelder von den Ordnungsbehörden verhängt werden. Die Grenze der drei Minuten darf in solchen Fällen überschritten werden, sofern es sich lediglich um ein Ein- und Aussteigen oder um ein Be- und Entladen handelt.

Das absolute Halteverbot

In solchen Zonen ist es absolut untersagt, das Fahrzeug auf der Fahrbahn lediglich zum Stillstand zu bringen.
Die Ausnahme: Jenes Handeln in Folge von den Verkehrsgegebenheiten.

Die Nichtbeachtung des absoluten Halteverbots würde den Verkehrsfluss stark behindern, zudem stellt dies ebenfalls ein Sicherheitsrisiko dar.

Die Beschilderung

Zu erkennen sind beide Zonen an rechteckigen Verkehrsschildern mit weißem Hintergrund und der schwarzen Aufschrift „Zone“.
Des Weiteren ist das Zeichen für das Parkverbot abgebildet – ein Kreis in blau mit rotem Querstreifen und rotem Rand.
Bei Aufhebungszeichen ist es jedoch grau gehalten und durchgestrichen.

Häufig werden jene Verkehrsschilder durch das Zusatzzeichen nach 1053-30 StVO „Parken in gekennzeichneten Flächen“ erweitert.

Außerdem kommt es häufig vor, dass mithilfe von entsprechenden Schildern noch weitere Ausnahmen innerhalb der Zone erklärt werden. Beispiele: Behindertenparkplätze sowie das Parken von Anwohnern.

Die Beantragung einer Halteverbotszone für den Umzug

Vor allem bei Umzügen sind die sogenannten Halteverbotszonen in der Regel unverzichtbar. Schließlich soll der Umzugstransporter seinen Stellplatz auch in einem geeignetem Bereich innehaben. In den meisten Fällen sind schwere Möbel und Kartons zu transportieren – je kürzer die Laufwege, desto besser.

Halteverbotszone anlässlich einer Baustelle

Häufig unverzichtbar ist die Halteverbotszone auch dann, wenn Bauarbeiten an der Fassade geplant sind oder große Container beziehungsweise schwere Arbeitsmaschinen sich in der Nähe der Baustelle befinden sollen. Entsprechend wird gewährleistet, dass die Bauarbeiten zügiger abgeschlossen werden können, ohne dass die Autos der Anwohner die Baustelle blockieren.

Halteverbotszone anlässlich einer Lieferung

Selbst in diesem Fall darf eine solche Zone beantragt werden – vor allem dann, ist der Parkraum leider nur knapp ausgelegt.
Um folgende Lieferungen kann es sich beispielsweise handeln:

  1. Die Beförderung von Baustoffen zur Baustelle
  2. Eine Lieferung sperriger Waren beziehungsweise Möbeln
  3. Die Lieferung einer größeren Menge Heizöl

Wo werden Halteverbotszonen in Berlin beantragt?

Generell gilt: Bei Benötigung einer temporären Halteverbotszone ist die Genehmigung des jeweiligen Amtes oder der Behörde ein Muss. Die Ansprechpartner sind in der Regel die jeweiligen Ordnungsämter.
In größeren Städten kann dies jedoch auch in den Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörden fallen.

Die Hauptstadt Berlin – die Antragsbearbeitung fällt hier in die Zuständigkeit der Bezirke, welche für alle Belange des ruhenden Straßenverkehrs die Verantwortung tragen.
Jedoch muss sich hier leider um die benötigten Verkehrszeichen sowie um den korrekten Aufbau selbst gekümmert werden.
Beispielsweise bieten auch Online-Dienstleister die Beschaffung von Halteverbotszonen an.

 

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Tomke Schwede

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