Eine Halteverbots- oder eine Parkverbotszone kann aufgrund unterschiedlicher AnlĂ€sse errichtet werden – so kann sie beispielsweise anlĂ€sslich eines Umzugs oder einer Baustelle beantragt werden. Ein eigenes Halteverbot in Berlin beantragen – was gibt es hierbei zu beachten und an welcher Behörde oder Amt wird eine solche Zone eigentlich beantragt? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet.
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GĂ€ngige GrĂŒnde einer Halteverbotszone
Folgende AnlĂ€sse können zu der Genehmigung einer Parkverbotszone fĂŒhren:
- UmzĂŒge
- Baustellen
- Filmdreharbeiten
- Veranstaltungen
- Lieferungen
Doch wird hier zwischen dem absoluten und dem eingeschrÀnkten Halteverbot unterschieden.
Das eingeschrÀnkte Halteverbot
In jenen Bereichen mit eingeschrĂ€nktem Halteverbot ist es untersagt, sein Fahrzeug dort dauerhaft abzustellen. Ein kurzzeitiges Halten – maximal drei Minuten – ist dagegen erlaubt.
Wird dies nicht berĂŒcksichtigt, können entsprechende BuĂgelder von den Ordnungsbehörden verhĂ€ngt werden. Die Grenze der drei Minuten darf in solchen FĂ€llen ĂŒberschritten werden, sofern es sich lediglich um ein Ein- und Aussteigen oder um ein Be- und Entladen handelt.
Das absolute Halteverbot
In solchen Zonen ist es absolut untersagt, das Fahrzeug auf der Fahrbahn lediglich zum Stillstand zu bringen.
Die Ausnahme: Jenes Handeln in Folge von den Verkehrsgegebenheiten.
Die Nichtbeachtung des absoluten Halteverbots wĂŒrde den Verkehrsfluss stark behindern, zudem stellt dies ebenfalls ein Sicherheitsrisiko dar.
Die Beschilderung
Zu erkennen sind beide Zonen an rechteckigen Verkehrsschildern mit weiĂem Hintergrund und der schwarzen Aufschrift „Zone“.
Des Weiteren ist das Zeichen fĂŒr das Parkverbot abgebildet – ein Kreis in blau mit rotem Querstreifen und rotem Rand.
Bei Aufhebungszeichen ist es jedoch grau gehalten und durchgestrichen.
HĂ€ufig werden jene Verkehrsschilder durch das Zusatzzeichen nach 1053-30 StVO „Parken in gekennzeichneten FlĂ€chen“ erweitert.
AuĂerdem kommt es hĂ€ufig vor, dass mithilfe von entsprechenden Schildern noch weitere Ausnahmen innerhalb der Zone erklĂ€rt werden. Beispiele: BehindertenparkplĂ€tze sowie das Parken von Anwohnern.
Die Beantragung einer Halteverbotszone fĂŒr den Umzug
Vor allem bei UmzĂŒgen sind die sogenannten Halteverbotszonen in der Regel unverzichtbar. SchlieĂlich soll der Umzugstransporter seinen Stellplatz auch in einem geeignetem Bereich innehaben. In den meisten FĂ€llen sind schwere Möbel und Kartons zu transportieren – je kĂŒrzer die Laufwege, desto besser.
Halteverbotszone anlÀsslich einer Baustelle
HĂ€ufig unverzichtbar ist die Halteverbotszone auch dann, wenn Bauarbeiten an der Fassade geplant sind oder groĂe Container beziehungsweise schwere Arbeitsmaschinen sich in der NĂ€he der Baustelle befinden sollen. Entsprechend wird gewĂ€hrleistet, dass die Bauarbeiten zĂŒgiger abgeschlossen werden können, ohne dass die Autos der Anwohner die Baustelle blockieren.
Halteverbotszone anlÀsslich einer Lieferung
Selbst in diesem Fall darf eine solche Zone beantragt werden – vor allem dann, ist der Parkraum leider nur knapp ausgelegt.
Um folgende Lieferungen kann es sich beispielsweise handeln:
- Die Beförderung von Baustoffen zur Baustelle
- Eine Lieferung sperriger Waren beziehungsweise Möbeln
- Die Lieferung einer gröĂeren Menge Heizöl
Wo werden Halteverbotszonen in Berlin beantragt?
Generell gilt: Bei Benötigung einer temporÀren Halteverbotszone ist die Genehmigung des jeweiligen Amtes oder der Behörde ein Muss. Die Ansprechpartner sind in der Regel die jeweiligen OrdnungsÀmter.
In gröĂeren StĂ€dten kann dies jedoch auch in den ZustĂ€ndigkeitsbereich der StraĂenverkehrsbehörden fallen.
Die Hauptstadt Berlin – die Antragsbearbeitung fĂ€llt hier in die ZustĂ€ndigkeit der Bezirke, welche fĂŒr alle Belange des ruhenden StraĂenverkehrs die Verantwortung tragen.
Jedoch muss sich hier leider um die benötigten Verkehrszeichen sowie um den korrekten Aufbau selbst gekĂŒmmert werden.
Beispielsweise bieten auch Online-Dienstleister die Beschaffung von Halteverbotszonen an.