Auf diesen Prozess dürften etliche Geschädigte von Schrottimmobilien gewartet haben. Ab dem 23. April müssen sich zehn mutmaßliche Schrottimmobilien-Betrüger vor dem Berliner Landgericht verantworten.
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Zu den Angeklagten zählen der ehemalige Geschäftsführer der Grüezi Real Estate GmbH, ein Notar sowie Geschäftsführer und Mitarbeiter von Vertriebsgesellschaften und Bauträgern aus dem Umfeld der Grüezi Real Estate. Ihnen wird gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen, der Schaden soll sich laut Medienberichten auf rund 1,4 Millionen Euro belaufen.
Zwischen 2008 und 2012 sollen die Angeklagten völlig überteuerte Immobilien als vermeintliche Steuersparmodelle an unerfahrene Kunden verkauft haben. Zudem sollen falsche Angaben über den Zustand der Immobilien gemacht worden sein. Mit angeblichen Vorverkaufsverträgen sollen unschlüssige Kunden dann endgültig in die Falle gelockt worden sein. Diese mussten dann aber feststellen, dass es sich um rechtskräftige Verträge handelte und sie eine völlig überteuerte Immobilie am Hals hatten.
„Um diese Masche durchzuziehen, brauchte es das Zusammenspiel von verschiedenen Beteiligten. Die Grüezi Real Estate war daran offenbar genauso beteiligt wie Vertriebsgesellschaften, Bauträger und ein Notar – um das Ganze für die Kunden noch glaubwürdiger zu gestalten. Schrottimmobilien-Betrüger sind in der Regel sehr erfinderisch“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wie umfangreich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft waren, zeigt die rund 300 Seiten starke Anklageschrift. Dementsprechend wird sich der Prozess voraussichtlich auch in die Länge ziehen. Mit einem Urteil wird erst im Dezember gerechnet.
„Die Opfer von Schrottimmobilien-Betrügern dürften das Urteil sicher mit Spannung erwarten. Für sie geht es aber auch darum, nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben. Daher sollten sie auch prüfen lassen, ob sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können“, so Cäsar-Preller.
Anspruchsgrundlage kann z.B. eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn wenn die Immobilie zu Anlagezwecken gekauft wurde, hätte der Käufer zuvor auch über die Risiken umfassend aufgeklärt werden müssen. „Dazu zählen etwa die Mietpreisentwicklung, die Lage oder der Zustand der Immobilie“, erklärt Cäsar-Preller. Auch gehe die Rechtsprechung immer mehr dazu über, die Grenze der Sittenwidrigkeit niedriger anzusetzen. „Unter Umständen kann auch die finanzierende Bank zumindest teilweise in Anspruch genommen werden. Etwa wenn sie die Immobilien besichtigt und den überteuerten Kaufpreis erkannt aber dennoch nicht davor gewarnt hat“, sagt Cäsar-Preller.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit Opfer von Schrottimmobilen-Betrügern.
Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
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