Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat eine Klage gegen den Betreiber der WEB-Dienste von Google gewonnen. Einige der Geschäftsbedingungen von Google verstoßen ganz offensichtlich gegen bestehende Datenschutz-Gesetze. Google hat die betreffenden Passagen bereits geändert, bzw. gestrichen.
Unter anderem ging es den Beschwerde gegen den Passus, nach dem Google Nutzern seines Mail-Programms in die Postfächer blicken und Mails lesen darf. Auch wurde der Veröffentllichung von urheberrechtlich geschütztem Material durch das Urteil des LG Hamburg ein Riegel vorgeschoben
AZ 324 0 650/08 (7. August 2009)