Ende Mai 2012 gab’s Post vom Datenschutzbeauftragten. Homepagebetreiber in Nordrhein-Westfalen, deren Impressum Schwachstellen in Sachen Datenschutzerklärung aufweisen. Freundlich aber bestimmt wird gefragt: „Wo ist denn bitteschön die Google-Datenschutzerklärung?“
Beim freundlichen Hinweis bleibt’s aber nicht. Mit Fristsetzung wird verlangt, fehlende Datenschutzerklärungen im Impressum einzufügen, den Googlecode zeitgemäß zu optimieren und einige nicht ganz unkomplizierte Fragen zu beantworten. Eine der für Laien nicht ganz einfachen Fragen: „Haben Sie einen Vertrag mit Google?“
Die Internetagentur .txt beantwortet Fragen dieser Art gern, gibt aber auch den Hinweis: „Ihr Suchmaschinenoptimierer sollte das wissen!“