Google Analytics: Datenschutzbeauftragter fragt nach Datenschutzvereinbarung

Ende Mai 2012 gab’s Post vom Datenschutzbeauftragten. Homepagebetreiber in Nordrhein-Westfalen, deren Impressum Schwachstellen in Sachen Datenschutzerklärung aufweisen. Freundlich aber bestimmt wird gefragt: „Wo ist denn bitteschön die Google-Datenschutzerklärung?“

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Beim freundlichen Hinweis bleibt’s aber nicht. Mit Fristsetzung wird verlangt, fehlende Datenschutzerklärungen im Impressum einzufügen, den Googlecode zeitgemäß zu optimieren und einige nicht ganz unkomplizierte Fragen zu beantworten. Eine der für Laien nicht ganz einfachen Fragen: „Haben Sie einen Vertrag mit Google?“

Die Internetagentur .txt beantwortet Fragen dieser Art gern, gibt aber auch den Hinweis: „Ihr Suchmaschinenoptimierer sollte das wissen!“

1 comments
  1. Wie immer gibt es viele Dinge die berücksichtigt werden müssen. Was google mit Analytics macht ist zunächst problematisch.

    Die rechtlichen Probleme beginnen allerdings dann, wenn erhobene und ausgewertete Daten mit konkreten, einen bestimmten Nutzer identifizierenden Informationen verknüpft werden. Hier eröffnet sich der Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes und der weiteren datenschutzrechtlichen Regelungen. Wir haben uns daher mit allen Webseiten die wir haben gegen den Einsatz von google Analytics entschieden. Es erscheint verlockent, der Nutzen ist jedoch ebenfalls nicht so hoch, wie er oft dargestellt wird. Jeder sollte prüfen, ob und was er braucht, grundsätzlich. Grüße aus Köln, dirk baumbach

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