Es geht immer noch schlimmer. Erst im August 2012 erhielten die GHF Fonds von der Fondszeitung den zweifelhaften Ehrentitel Spitzenreiter bei den Insolvenzen der Schiffsfonds. Im September meldete dann noch ein weiterer GHF Schiffsfonds Insolvenz an: Der Schiffsfonds GHF MS Phoenix Cruiser.
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Der Fonds GHF MS Phoenix Cruiser ist das neueste Opfer der Schifffahrtskrise aus dem Haus GHF. Die drohende Insolvenz der MS Global Hebe, die für den Schiffsfonds GHF Global Bulker EK I unterwegs ist, ist ein weiteres Beispiel. Jedoch sind die Probleme dieser beiden Schiffsfonds kein Einzelfall, denn der Sommer 2012 ist durch eine Vielzahl von Schiffsinsolvenzen, Forderungen nach frischem Geld und ähnlichem gekennzeichnet. Oft wird in den entsprechenden Anlegerschreiben die Krise der Schifffahrt und die daraus resultierenden Schwierigkeiten als Grund für das Aus des jeweiligen Schiffsfonds benannt.
Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, welche Optionen Anlegern der GHF Schiffsfonds offen stehen. Beispielsweise kann geklärt werden, ob sie Schadensersatz wegen Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, da Schiffsfonds als sichere Kapitalanlagen angepriesen. Anlegern wurde nicht selten weder erklärt was ein geschlossener Schiffsfonds ist, noch wurden sie über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt. Dabei handelt es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen, das am Markt bestehen muss und das auch – wie bereits vielfach auch bei GHF Schiffsfonds geschehen – insolvent werden kann.
Ein stets brisantes Thema sind auch verschwiegene Provisionen, über die Vermittler hätten aufklären müssen. Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung müssen Bankberater die Anleger auf Provisionen hinweisen, wenn die Gesamtsumme über 15 % liegt. Gerade bei Schiffsfonds beliefen sich die Provisionen oft auf erhebliche Beträge, die diese Grenze teilweise auch deutlich überstiegen. Dies kann aber einen Interessenkonflikt hervorrufen zwischen dem Verdienstinteresse des Bankberaters und den Interessen des Bankkunden, der eine an seinen Bedürfnissen und Wünschen orientierte Beratung wünscht.
Mehr Informationen: Infoseite Rechtsansprüche der Anleger eines Schiffsfonds
Autor: Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht