Gewerbeauskunft-Zentrale – die Abzocke mit dem Branchenbucheintrag

Gewerbeauskunft-Zentrale, so nennt sich ein Unternehmen, dessen eigentlicher Namen GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH lautet. Sehr vielen Unternehmern wird der Name Gewerbeauskunft-Zentrale mittlerweile ein Begriff sein und für überwiegend negative Gefühle sorgen. Hinter dem „Geschäftsmodell“ der Gewerbeauskunft-Zentrale verbirgt sich eine Branchenbuchfalle. Die GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH versendet massenhaft Schreiben, welche in ihrer optischen Gestaltung und dem Aufbau einem Behördenschreiben nachempfunden sind. Die Adressaten erhalten diese Schreiben regelmäßig unaufgefordert, ohne zuvor mit der Gewerbeauskunft-Zentrale in Kontakt getreten zu sein.

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All dies führt dazu, dass die Empfänger der Schreiben das Ganze zumeist für eine behördliche Anfrage halten, mit welcher Daten abgeglichen oder aktualisiert werden sollen. In diesem Irrglauben ist das Schreiben schnell unterzeichnet und an die darauf angegebene Nummer zurück gefaxt.

Zumeist 15 Tage später erhält der Betroffene dann die Rechnung der GWE GmbH über das erste Vertragsjahr in Höhe von 569,06 Euro (Anm. der Vertrag selbst soll allerdings zwei Jahre Mindestlaufzeit haben, so dass im darauffolgenden Jahr wieder 569,06 Euro fällig würden). Zahlt der Betroffene nicht sogleich, bricht eine wahre Mahnflut über ihn herein. Zunächst durch die Gewerbeauskunft-Zentrale selbst, im weiteren Verlauf von Inkassounternehmen (Deutsche Direkt Inkasso GmbH) und letztlich auch von Anwälten (aktuell Rechtsanwaltskanzlei Mölleken).
Was tun fragt sich nun so mancher Betroffene.

Die klare Antwort von www.abmahnhilfe24.de lautet: Zahlen Sie nicht, sondern setzen Sie sich gegen diese Forderungen zur Wehr. Nach unserer juristischen Einschätzung ist es dringend anzuraten, sich gegen die Forderungen der Gewerbeauskunft-Zentrale zur Wehr zu setzen. Eine fachgerechte rechtliche Verteidigung vorausgesetzt, bestehen beste Chancen, die vermeintlichen Ansprüche zu Fall zu bringen und letztlich nichts an die Gewerbeauksunft-Zentrale zahlen zu müssen.

Juristisch betrachtet sind die Schreiben, welche die GWE versendet, einerseits derart irreführend gestaltet, dass es bereits fraglich ist, ob diese überhaupt geeignet sind, eine vertragliche Willenserklärung hervorrufen zu können. Andererseits stehen eine Reihe von rechtlichen Einreden zur Verfügung welche gegen den vermeintlichen Vertrag erhoben werden können.
Der enorme Täuschungscharakter der Schreiben liefert gewichtige juristische Argumente, die gegen einen Vertragsschluss oder zumindest für eine Anfechtbarkeit der Verträge sprechen. Allerdings müssen diese Abwehrrechte auch tatsächlich erhoben werden, damit sie rechtliche Wirkung entfalten.

Gern steht Ihren die Kanzlei LF legal – Lüdecke & Fritzsch Rechtsanwälte zur Verteidigung gegen diese Forderung der Gewerbeauskunft-Zentrale zur Verfügung. Für eine kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung ihres Falles können Sie uns gern unter unserer gebührenfreien Nummer 0800/1010366 anrufen.

Weitere Informationen zu der Abzocke der Gewerbeauskunft-Zentrale finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.abmahnhilfe24.de/branchenbuch-abzocke/hilfe-bei-abzocke-der-gewerbeauskunftszentrale-abofalle.html.

LF legal Lüdecke & Fritzsch Rechtsanwälte

Hinüberstr. 8
30175 Hannover

Tel: 0511 / 54 54 38 74

Fax: 0511/ 54 54 38 79

E-Mail: kanzlei@abmahnhilfe24.de

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