Geldlos in Kambodscha

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Folgende ungaubliche Geschichte – dokumentiert als Mail an die Bank der Reisenden erreichte verbraucherschutz.tv fia facebook:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bevor wir Deutschland verlassen hatten, sind wir in die für uns zuständige Zentrale der Sparkasse in Werne gegangen, um uns bestätigen zu lassen, dass unsere Bankkarte (maestro) im Ausland (Kambodscha) funktioniert. Zusätzlich haben wir als Sicherheit noch eine Mastercard Debitkarte machen lassen.

Nachdem die Meastro-Karte entgegen der Aussagen von der Sparkasse an keinen Bankautomaten in Kambodscha (Sihanoukville) funktioniert, haben wir versucht, das Geld auf die Mastercard zu buchen. Dann wurde uns von den freundlichen Mitarbeitern mitgeteilt, dass die Karte gesperrt sei, weil wir die Karte bereits in Deutschland hätten aufladen müssen. Dabei hat die Sparkasse gewusst, dass wir die Karte als weitere Option mit in den Urlaub genommen hatten, falls die andere Bankkarte nicht funktioniert. Von daher war es also eine logische Konsequenz, dass wir die Karte erst hier in Kambodscha aufladen würden.

Nun ist das Geld auf dieser Karte und die Karte wurde entgegen IHRER Aussagen an sämtlichen Automaten zurückgewiesen. Daraufhin folgten wir Ihrer weiteren Empfehlung, zu einer Western Union Bank zu gehen. Auch hier erfuhren wir dasselbe – die Karte wird von der Sparkasse abgewiesen.

Nun hatten wir schon mehrfach gebeten, das Geld zurück auf das Konto zu buchen, doch Sie verweigern uns diese Bitte. Daher haben wir in unserer Verzweiflung nun versucht, das Geld über Wester Union online hierher zu überweisen – trotz der dramatisch hohen Kosten (schlechter Wechselkurs plus Gebühren) von saftigen 50 Euro. Doch selbst hier mussten wir feststellen, dass die Karte auch von Western Union Deutschland abgewiesen wird.

Nun reicht es. Wir haben kein Geld mehr. Montag morgen müssen wir unsere Visa verlängern, andernfalls halten wir uns illegal in Kambodscha auf, was Overstay-Gebühren von 10 Dollar täglich für uns bedeutet. Davon abgesehen haben wir auch keine finanziellen Mittel mehr, um Essen oder Trinken zu kaufen, außerdem können wir das Gästehaus nicht mehr bezahlen. Dazu kommt, dass wir einen zwischenzeitlich ebenfalls nicht mehr unerheblichen Betrag aufwenden mussten, um den zahlreichen Empfehlungen Ihrerseits zu folgen (Taxi für zahllose Fahrten zu allen Bankautomaten, Western Union etc.).

Wir denken, die Sache ist glasklar, wenn wir uns an den Verbraucherschutz in Deutschland wenden. Da wir auch eine entsprechende Rechtsschutzversicherung haben, werden wir umgehend alles Notwendige in die Wege leiten, denn wir fühlen uns nicht nur von unserer Bank im Stich gelassen. Bei mehreren Anrufen mussten wir uns zudem mit einem extrem unfreundlichen Kundenservice herumschlagen, der sich bis jetzt verweigert hat, uns zu helfen. Sie können sich sicher vorstellen, dass unsere Schadensersatzansprüche aus dieser mehr als nur unangenehmen Situation für uns entsprechend ausfallen werden.

Wir werden uns auch entprechend bemühen, dieses Verhalten Ihrerseits publik zu machen, wenn Sie uns nicht UMGEHEND dabei behilflich sind, das Geld wenigstens an den Western Union Service hier vor Ort in Sihanoukville, Kambodscha, zu senden. Aufgrund des kundenunfreundlichen Verhaltens stehen wir kurz davor, hier illegal im Land zu sein. Dabei hatten wir uns im Vorfeld in Deutschland redlich bemüht, allen Eventualitäten vorzubeugen. Das einzige Resulat bisher: unsere Bank lässt uns restlos im Stich und wir sitzen 10.000 km weit von zu Hause entfernt ohne einen Cent.

Hier unsere aktuelle Telefonnummer (denn wir können auch kein Geld mehr auf das Telefon laden – wir haben nichts mehr!!!):

Wir fordern Sie daher auf, den auf der Karte befindlichen Geldbetrag unverzüglich über Western Union für uns verfügbar zu machen.

Sollten Sie uns nun nicht unverzüglich helfen, werden wir auch entsprechende Schadensersatzleistungen über unseren Anwalt geltend machen – denn von einem erholsamen Urlaubsgefühl sind wir inzwischen weit entfernt, weil wir nur noch Panik haben, wie es jetzt ohne Geld weitergehen soll. Und wir denken, Sie wissen, dass die Aussichten vor Gericht durchaus gegeben sind.

Hochachtungsvoll

Tina S.

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Tomke Schwede

Ihr persönlicher Experte

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info@verbraucherschutz.tv

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