Nachdem Klauseln von Lebens- und Rentenversicherungen durch den Bundesgerichtshof (BGH) gekippt wurden, können Betroffene von Versicherern ihr Geld zurückholen, raten Verbraucherzentralen. Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet einen Musterbrief an, der verwendet werden könne. Das Gericht hatte mehrere gängige Vertragsklauseln zu Rückkauffristen, Stornoabzug und der Verrechnung von Abschlusskosten für unwirksam erklärt (Az.: IV ZR 201/10).
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Das Urteil betreffe alle Kunden, die vorzeitig aus einem Vertrag ausgestiegen sind, der nach 2001 abgeschlossen wurde. So gut wie alle Versicherer hätten die unwirksamen Klauseln benutzt. Die Regelungen zu Abschlusskosten wurden ab 2008 zwar geändert, die unwirksamen Klauseln zum Stornoabzug könnten aber heute noch in Verträgen stehen.