Die friedola Gebr. Holzapfel GmbH plant eine Veränderung der Anleihekonditionen. Die Anleger sollen darüber am 1. Oktober 2015 im Rahmen einer Anleihegläubigerversammlung in Meinhard-Frieda abstimmen.
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Die friedola Gebr. Holzapfel GmbH hatte im April 2012 eine Unternehmensanleihe (ISIN DE000A1MLYJ9 / WKN: A1MLYJ) mit einem Emissionsvolumen von bis zu 25 Millionen Euro begeben. Bei einer fünfjährigen Laufzeit bis 2017 beträgt der jährliche Zinskupon 7,25 Prozent. Nun sollen die Gläubiger veränderten Anleihebedingungen zustimmen. Die Laufzeit soll um drei Jahre bis zum 10. April 2020 verlängert und der Zinssatz bis 2018 reduziert werden. 2016 und 2017 soll sich der Zinssatz auf 1 Prozent und 2018 auf 2 Prozent reduzieren. 2019 und 2020 soll dann wieder der vereinbarte Zinssatz von 7,25 Prozent ausgezahlt werden.
Für den Zinsverzicht sollen die Anleger nach Unternehmensangaben volle Kompensation, z.B. in Form von Besserungsscheinen erhalten. Die Maßnahme ist Teil eines Sanierungskonzepts des angeschlagenen Unternehmens. Ob eine nachhaltige Sanierung durch die geplanten Restrukturierungsmaßnahmen gelingt, ist offen. Klar ist, dass die Anleger zunächst auf Geld verzichten und ihren Teil zur Sanierung beitragen sollen. Dabei laufen sie Gefahr, dass sie am Ende draufzahlen. Im Bank- und Kapitalmarktrecht versierte Rechtsanwälte zur Überprüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten finden die Anleger bei kapitalschutz.de