Wenn das Beispiel Schule macht, könnten auf viele Städte und Gemeinden Schadensersatzklagen wegen fehlender Kita-Plätze zukommen. Das Landgericht Leipzig sprach jetzt drei Familien Schadensersatz in Höhe von mehreren tausend Euro zu, weil die Stadt Leipzig keinen Kita-Platz für deren Kleinkinder anbieten konnte.
Die Stadt Leipzig müsste nach diesem Urteil insgesamt rund 15.000 Euro Schadensersatz an die drei Familien zahlen. Die Stadt kann gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil jedoch noch Berufung einlegen.
Auf Grund der fehlenden Kita-Plätze waren die Mütter länger zu Hause geblieben als geplant und klagten den Verdienstausfall ein. Das LG Leipzig gab ihnen Recht. Denn seit dem 1. August 2013 haben Kinder ab einem Jahr bundesweit einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz.