Familienrechtliche Vereinbarungen

Familienrechtliche Vereinbarungen Familienrechtliche Vereinbarungen

Familienrechtliche Vereinbarungen wie Eheverträge abzuschließen bedeutet nicht, dass die Ehe schon von vornherein mit vertrauensbildenden Maßnahmen gestützt werden muss. Ein Ehevertrag ist kein schlechtes Omen, keine düstere Prophezeiung, sondern in vielen Fällen eine sinnvolle Erweiterung notwendiger Absprachen, auf die sich zwei Beteiligte auf guten Rat hin einlassen sollten.
Auch Mutmaßungen darüber, dass der Ehevertrag eine Bevorteilung oder gar ein Druckmittel eines Partners darstellt, durch den die ganze Ehe zu einem Geschäft verkommt, ist heutzutage nicht mehr aufrechtzuerhalten. Das Eherecht steckt nicht mehr in den Kinderschuhen und die Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages kann schnell erkannt werden.

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Viele Altverträge enthalten solche Sittenwidrigkeiten noch und werden deshalb von den heutigen Gerichten abgelehnt. Im Streit darum haben sie vielfach keinen Bestand und können erfolgreich angefochten werden. Deshalb kommen Gründe für einen Ehevertrag nur in Betracht, wenn sie sinnvoll und vernünftig sind und die Ehe an sich oder einen der beiden Ehepartner in keiner Weise entehren oder über Gebühr benachteiligen. Einen Ehevertrag zur Vermeidung unerwünschter Scheidungsfolgen abzuschließen ist dann nicht vorrangig nur vertrauensbildend. Vielmehr bezeugt er in seiner klaren, nüchternen Einvernehmlichkeit das schon vorhandene Vertrauen und das Zugeständnis, für den Partner in allen Fällen das Beste zu wollen.

Familienrechtliche Vereinbarungen, Ehavertrag und Co.

Der Ehevertrag kann viele vorsorgliche Zwecke haben. So können vorhandene Unternehmen im Falle einer Scheidung vor einem Zugewinnausgleich geschützt werden, um den Angestellten mehr Sicherheit garantieren zu können. Wenn ein Elternteil die Betreuung der gemeinsamen Kinder mehrheitlich übernimmt und deshalb keine eigene Karriere machen kann, könnte zum Beispiel ein verlängerter Betreuungsunterhalt im Ehevertrag ausgemacht werden, um die Kinder nach einer Scheidung nicht durch Kita oder Ganztagsschule, außerhalb der Familie, betreuen lassen zu müssen. Abmachungen dieser Art sind für alle Beteiligten von Vorteil.

Scheidungen, so unwahrscheinlich sie auch seien mögen, sind extrem belastend. Um nicht alle bürokratischen und gerichtlichen Themen in der schwierigen Trennungszeit klären zu müssen, hilft auch eine sogenannte Scheidungsfolgevereinbarung. Kindesunterhalt, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich, Hausrat, Ehewohnung und Versorgungsausgleich können einvernehmlich und mit gesundem Menschenverstand vor der Eheschließung geregelt werden. Im Falle des Falles können die Geschiedenen sich so besser um sich selbst oder die Bedürfnisse ihrer Kinder kümmern.

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