Für den Diesel wird es eng. Ein Fahrverbot für Diesel in Düsseldorf wird immer wahrscheinlicher. Und andere Städte könnten folgen. Noch bevor der zweite Dieselgipfel am 28. November 2017 überhaupt losging, gab es für Diesel-Fahrer die nächste schlechte Nachricht. Die Düsseldorfer Bezirksregierung teilte mit, dass die nordrhein-westfälisches Landeshauptstadt wohl nicht um ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge herumkommen wird. Ein Fahrverbot für Diesel in Düsseldorf wird wohl in irgendeiner Form Realität werden. Insbesondere Diesel der Schadstoffklassen 5 und niederiger dürften betroffen sein.
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Nach Medienberichten geht die Regierungspräsidentin davon aus, dass Düsseldorf nicht um Fahrverbote herumkommen wird. Dabei kann es die Diesel-Fahrer unterschiedlich hart treffen. Sollte es noch kurzfristig zur Einführung einer blauen Umweltplakette kommen, könnten zumindest die neueren Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 6 vom Fahrverbot verschont bleiben. Wenn nicht, dürften auch sie große Teile der Innenstadt nicht mehr befahren. Dann wäre ein generelles Fahrverbot für Diesel in der Düsseldorfer Innenstadt denkbar. Für Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5 und schlechter scheint ein keine Alternative zum Fahrverbot zu geben. Das Fahrverbot gilt natürlich auch für gewerbliche Nutzung von Dieselfahrzeugen und dürfte sogar Kommunal-Fahrzeuge nicht ausschließen, wenn sie nicht über eine entsprechende Abgasverarbeitung verfügen. Sogar die Düsseldorfer Taxi-Flotten müssten draußen bleiben, solange die Fahrzeuge nicht aufwändig auf eine AdBlue-Einspritzung umgebaut würden, um den Standard der Schadstoffklasse 6 zu erreichen.
Pkw sind verantwortlich für hohe Stickoxid-Werte in Düsseldorf
Grund für die drohenden Fahrverbote sind die hohen Belastungen durch Stickoxid-Emissionen in der Landeshauptstadt. In einigen Zonen werden die zulässigen Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß als auch bei der Feinstaubbelastung deutlich überschritten. Für einen großen Teil der Emissionen sind die Pkw verantwortlich. Der Anteil der Emissionen, der auf den öffentlichen Personennahverehr entfällt, ist deutlich geringer.
Ein Fahrverbot in bestimmten Bezirken würde nicht nur die Anlieger, sondern auch die vielen Berufspendler treffen. Auch für Gewerbetreibende wie Handwerker oder Taxifahrer wäre das hart. Und Düsseldorf ist längst nicht die einzige Stadt in Deutschland, die unter den zu hohen Stickoxid-Emissionen leidet. Beispielsweise in Stuttgart könnte auch schon bereits ab 2018 ein Fahrverbot für Diesel in den besonders belasteten Bezirken drohen. Die Deutsche Umwelthilfe hatte im Sommer abgekündigt, Verfahren gegen 45 Städte einzuleiten, um für die Einhaltung der Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß zu sorgen.
Fahrverbot und Wertverlust bei Diesel-Fahrzeugen
Die belasteten Kommunen sollen Unterstützung aus dem sog. Diesel-Fonds erhalten, um für bessere Luft in den Städten sorgen zu können. „Dabei geht es aber vor allem auch um die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs oder die Umstellung auf Elektro-Fahrzeuge. Wie das Beispiel Düsseldorf zeigt, wird das aber kaum genügen, um die Stickoxid-Emissionen ausreichend zu senken, da die Pkw für den größten Teil verantwortlich sind. Selbst, wenn es noch zu Übergangsmaßnahmen kommt, scheint der Abschied vom Diesel unausweichlich zu sein. Das trifft alle Diesel-Fahrer. Sie müssen nicht nur mit Fahrverboten rechnen, sondern auch den Wertverlust ihrer Fahrzeuge verkraften“, befürchtet Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, HAHN Rechtsanwälte.
Ein Fahrverbot für Diesel in Düsseldorf würde Autofahrer zum Handeln zwingen
Das drohende Fahrverbot für Diesel in Düsseldorf macht die Angst der Dieselbesitzer nun spürbar. Wer privat oder beruflich in Großstädte wie Düsseldorf mit einem Diesel unterwegs ist, sollte sich nach einem anderen fahrzeug umsehen
Bei vielen Automarken und Modellen werden die erforderlichen Grenzwerte nicht eingehalten. Das gilt nicht nur für die Fahrzeuge, die direkt vom VW-Abgasskandal betroffen sind. Verschiedene Autobauer wie Porsche, Audi oder Mercedes mussten zuletzt schon Fahrzeuge in die Werkstätten zurückrufen. „Die Autohersteller sind für das Dilemma verantwortlich und die Verbraucher sollen es ausbaden. Allerdings müssen sie nicht auf ihrem Schaden sitzenbleiben, wenn sie ihre rechtlichen Möglichkeiten konsequent nutzen“, sagt Rechtsanwalt Murken-Flato, der schon zahlreiche geschädigte Autofahrer vertritt.
Rückabwicklung des Kaufvertrags
Experten bezweifeln, dass einfache Updates alleine ausreichen, um die Grenzwerte künftig einhalten zu können. Und selbst viele der moderneren Euro 6-Diesel fahren bei kühleren Temperaturen die Abgasreinigung herunter, sodass die Belastung beim Stickoxid-Ausstoß immer noch zu hoch wäre.
Besonders beim vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugen bietet sich die Anfechtung und Rückabwicklung des Kaufvertrags an. „Hier wurden die Abgaswerte manipuliert und der Verbraucher getäuscht. Die Käufer haben einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Kann der Mangel nicht beseitigt werden oder entstehen dadurch andere Mängel, kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden“, so Rechtsanwalt Murken-Flato.
Viele Halter der betroffenen Fahrzeuge sehen das Aufspielen eines Software-Updates kritisch, da die Auswirkungen z.B. auf den Verbrauch, die Leistung oder die Lebensdauer des Motors nicht abzusehen sind. Kommen sie dem Rückruf aber nicht nach, kann die Stilllegung des Fahrzeugs durch die Behörden drohen. „Immer mehr Gerichte stellen sich inzwischen auf Seiten der Verbraucher und sehen die Händler bzw. VW selbst in der Pflicht. Die Abgasmanipulation ist ein schwerwiegender Mangel, der nicht so einfach behoben werden kann. Zudem sehen immer mehr Gerichte, dass die Verbraucher bei ihrer Kaufentscheidung durch die Abgasmanipulationen beeinflusst wurden und bei Kenntnis der Sachlage die Kaufentscheidung so nicht getroffen hätten“, sagt Rechtsanwalt Murken-Flato.
Widerruf des Autokredits eine gute Option
Eine andere Option, um sich von dem ungeliebten Diesel wieder zu trennen, ist der Widerruf des Autokredits. Dieser ist grundsätzlich möglich, wenn die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. Ob das Auto vom Abgasskandal betroffen ist, spielt dabei keine Rolle. Ebenso ist es völlig unwesentlich, ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt. „Voraussetzung für den Widerruf ist nur die fehlerhafte Information durch die finanzierende Bank“, erklärt Rechtsanwalt Murken-Flato.
In der Regel werden Autos heute über einen Kredit finanziert. Vielfach wird der Kredit vom Autohändler vermittelt. Dadurch liegt in der Regel ein sog. verbundenes Geschäft vor. Das heißt, dass durch den erfolgreichen Widerruf beide Verträge rückabgewickelt werden müssen: der Kreditvertrag und der Kaufvertrag. In der Praxis bedeutet das, dass der Verbraucher nach dem erfolgreichen Widerruf das Fahrzeug an die Bank gibt und im Gegenzug seine bereits geleisteten Raten inkl. einer möglichen Anzahlung erstattet bekommt.
Bei Autokrediten, die vor dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, kann die Bank einen Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeugs verlangen. Der Widerruf dürfte sich in vielen Fällen dennoch rechnen. „Betrachtet man den aktuellen Wertverlust bei Diesel-Fahrzeugen ist es schwierig, auf dem Gebrauchtwagenmarkt noch einen adäquaten Preis zu erzielen. Zumal sich die Händler auch nicht gerade um einen gebrauchten Diesel reißen. Durch den Widerruf kann dieser Wertverlust in vielen Fällen zumindest ausgeglichen werden“, so Rechtsanwalt Murken-Flato.
Noch interessanter wird der Widerruf bei Finanzierungen seit dem 13. Juni 2014, da dann der Nutzungsersatz dank einer verbraucherfreundlichen Gesetzesänderung ganz entfallen kann.
„Ob der Widerruf des Autokredits oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der geeignetere Weg ist, um ans Ziel zu kommen, wird von uns im Einzelfall geprüft“, sagt Rechtsanwalt Murken-Flato, der die weitere Entwicklung in Sachen Fahrverbot für Diesel in Düsseldorf mit Spannung erwartet