
Das OLG Schleswig hat drei klagenden Unternehmen Recht gegeben, die sich gegen das behördliche Verbot ihrer Facebook-Fanpages durch das Landes-Datenschutzamt zur Wehr gesetzt hatten. Zwar wurde eine Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen, vorerst ließen die Richter aber keinen Zweifel daran, dass Firmen das Recht zusteht, Firmen-Fanpages zu führen. Dem Datenschutz ging es in Schleswig-Holstein primär um den Umgang facebooks mit persönlichen Daten. Es können nicht sein, dass Firmen davon profitieren.
Verbraucherschutz-TV-Redaktion
Redaktion
Die Verbraucherschutz-TV-Redaktion führt investigative Recherchen durch und deckt mit besonderem Fokus auf Online-Betrug dubiose Geschäftspraktiken auf. Unser Team bringt jahrelange Online-Expertise mit ein, um Verbraucher vor modernen Betrugsmaschen zu schützen.
Das Verbraucherschutz-TV-Team
Unsere Redaktion
Schreiben Sie uns eine E-Mail:
info@verbraucherschutz.tv







