Pressemitteilung vom 21.02.2013
ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Alfredstraße 68 72, 45130 Essen
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Versuch der Massenabmahnung wird zum Boomerang: Die Revolutive Systems GmbH aus Regenstauf hatte im August 2012 durch Massenabmahnungen an Facebook-Fanseiten Betreiber für großes Medienecho gesorgt. Dabei ging es um die Impressums.Pflicht auf Facebook. Nun entschied das Landgericht Bochum am 20. Februar 2013 zugunsten eines der abgemahnten IT Unternehmen aus dem Münsterland. Dies hat zur Folge, dass die Massenabmahner sämtliche Verfahrenskosten tragen müssen.
Das betroffene IT Unternehmen wurde im August vergangenen Jahres von der Revolutive Systems GmbH (ehemals Binary Services GmbH) aus Regenstauf wegen eines angeblichen Impressums Verstoßes auf der eigenen Facebook Fanseite abgemahnt. Dabei hatte die Revolutive Systems GmbH zwischen dem 08. und 16. August 2012 über 200 Abmahnungen an IT-Unternehmen in ganz Deutschland verschickt und so die Aufmerksamkeit vieler Medien auf sich gezogen.
Trotz zahlreicher Indizien, die für ein rechtsmissbräuchliches Handeln der Revolutive Systems GmbH sprechen, verurteilte das Landgericht Regensburg in einem anderen Verfahren das abgemahnte IT Unternehmen.
Im Rahmen einer von Rechtsanwalt Alexander Hufendiek geführten negativen Feststellungsklage entschied das Landgericht Bochum am 20. Februar 2013 im Wege des Versäumnisurteils zugunsten des abgemahnten Unternehmens. Ziel der negativen Feststellungsklage war die Feststellung, dass die ausgesprochene Abmahnung der Revolutive Systems GmbH unzulässig war und auch in materieller Hinsicht der Link zu einer Webseite im Info-Bereich einer Facebook-Fanseite ausreichend ist, um die Anforderung an ein
ordnungsgemäßes Impressum gemäß § 5 Telemediengesetz zu erfüllen.
Die Revolutive Systems GmbH muss nun sämtliche Verfahrenskosten tragen. Weitere Information und Materialien finden Sie auf unserer Webseite: http://anka.eu
Quelle: Pressebericht der Kanzlei