Die Schweizer Nationalbank (SNB) hat am Donnerstag, den 15.01.2015, überraschend mitgeteilt, den Wechselkurs EUR/CHF nicht länger zu stützen. Damit ist der im September 2011 nach anhaltenden Abwertungen des EUR gegenüber dem CHF definierte Kurs von CHF 1,20 pro EUR aufgegeben worden.
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Die Märkte haben unverzüglich reagiert. Der EUR wertete zeitweise unter Parität zum CHF ab. Zahlreiche Investoren, die direkt oder über Derivate in CHF verschuldet sind, müssen so aktuell erhebliche Verluste hinnehmen.
Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Rössner Rechtsanwälte prüft die rechtliche Risikoexposition von Anlegern in CHF-Finanzinstrumenten und inwieweit hinsichtlich solcher Positionen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Insbesondere in Derivate investierende Anleger sind häufig nicht oder nicht genügend über die Verlustpotentiale von CHF-basierten Finanzinstrumenten aufgeklärt worden. Abwertungen des EUR gegenüber dem CHF unter 1,20 wurden spätestens nach der Intervention der SNB im Jahr 2011 als ausgeschlossen dargestellt.
Mehr Informationen: http://www.roessner.de/dramatische-abwertung-des-euro-zum-schweizer-franken
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Rechtsanwältin Sarah Mahler und Rechtsanwalt János Morlin
Rössner Rechtsanwälte